Integrations- und Ausländerbeauftragte von Bund und Länder im digitalen Austausch über Corona, Hass und Extremismus
Auf Einladung von Ministerin Monika Bachmann, Sozialministerin und Integrationsbeauftragte der saarländischen Landesregierung, tagte am 30. Dezember 2020
das Gremium der Integrations- und Ausländerbeauftragten der Ländererstmals digital. Die rund 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Bund und Ländern, darunter auch Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, Beauftragte derBundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, stellten neben aktuellen Entwicklungen insbesondere die Themen Hass und Hetze
im Netz sowie Schutz von Frauen und Kindern im Zusammenhang mit Migration und Asyl in den Fokus der Veranstaltung. „Die Corona-Pandemie hat uns nochmals verdeutlicht, dass demokratische Grundwerte nicht für jeden in unserer Gesellschaft selbstverständlich sind. Dies gilt für die analoge Welt, aber auch zunehmen für die digitale. Wir erleben nicht erst jetzt eine zunehmende Verbreitung von Hass in der digitalen Welt. Ob im Netz oder in der analogen Welt, wir dürfen es nicht zulassen, dass Demagogie, Hass und Rassismus in unserer Gesellschaft einen Platz finden“, betont Bachmann.
Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz: „Der Kampf gegen Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist eine Daueraufgabe. Während Corona dürfen wir da keine Sekunde nachlassen, weder online noch offline. Dafür steht die Konferenz der Länderbeauftragten und dafür sorgen die 89 Maßnahmen, die des Kabinettausschusses
zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus letzte Woche vorgelegt hat.“
Im Rahmen der Konferenz wurden darüber hinaus neben dem Empowerment von Migrantinnen auch der Schutz von Kindern und Frauen im Kontext von Asyl und Migration intensiv diskutiert. Insbesondere die Schutzmaßnahmen und deren Weiterentwicklung standen hierbei im Fokus. Diejeweiligen Forderungen des Gremiums wurden im Rahmen von Resolutionen verabschiedet und werden an die jeweiligen Akteure zur Befassungweitergeleitet.
Die Konferenz der Integrations- und Ausländerbeauftragten findet jedesJahr in einem anderen Bundesland statt.
Resolutionen:
- Gegen Hass und Hetze im Netz
- Schutz von gewaltbetroffenen Migrantinnen verbessern
- Frauen im Integrationsprozess stärken – Frauen stärken den Integrationsprozess
Integrations- und Ausländerbeauftragte der Länder fordern
stärkeren Einsatz gegen Rechtsextremismus
Dessau-Roßlau. Die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Bundesländer
haben auf ihrer Jahreskonferenz am 29. und 30. Oktober 2019 in Dessau-Roßlau über
erfolgversprechende Wege zur Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus
und Antisemitismus, gelingende Fachkräftezuwanderung sowie die Rolle von
Migrantenorganisationen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt beraten.
Im Ergebnis der Konferenz unterstreichen die Beauftragten der Länder:
Die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder zeigen sich entsetzt über
den rechtsextremen Anschlag vom 09.10.2019 in Halle (Saale). Diese zutiefst
antisemitische, antimuslimische, rassistische Tat war kein Alarmzeichen, sondern
steht im Zusammenhang mit Hass und Hetze, die zunehmend offen geäußert wird.
Die Integrations- und Ausländerbeauftragten rufen auf zu einem klaren
gesellschaftlichen Signal, um die zunehmende Verrohung der politischen Kultur und
die Ausbreitung des Rechtsextremismus zu stoppen. Zum Schutz unserer
Demokratie braucht es neben notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eine stärkere
Präventionsarbeit gegen Rassismus, Antisemitismus und andere Formen
Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie eine wirksame
Antidiskriminierungspolitik. Die Integrations- und Ausländerbeauftragten sprechen
sich deshalb für eine Erhöhung der im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und in
den Landeshaushalten eingesetzten Mitteln für Prävention, Demokratiebildung und
Beratung aus. Um die Präventionsarbeit verlässlich zu verstetigen, unterstützen die
Beauftragten die Forderung nach einem Demokratiefördergesetz.
Der Mangel an Fachkräften wird immer mehr zur Bremse für die Wirtschaftskraft und
den Wohlstand der Bundesrepublik Deutschland. Die Integrations- und
Ausländerbeauftragten der Bundesländer begrüßen, dass sich Deutschland mit dem
Fachkräfteeinwanderungsgesetz zur Zuwanderung in den Arbeitsmarkt bekennt.
Damit müssen auch verstärkte Bemühungen einhergehen, die Potenziale der bereits
in Deutschland lebenden Menschen schneller und entschlossener zu erschließen.
Die Integration von Geflüchteten und Zugewanderten darf sich nicht nur auf den Spracherwerb und
die erfolgreiche Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt beschränken, sondern muss
auch im Alltag der Menschen stattfinden. Integration bedeutet die gleichwertige und
diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben.
Aus Sicht der Beauftragten stellen die im Fachkräfteeinwanderungsgesetz festgelegten
Voraussetzungen aber zu hohe Hürden für Arbeitsmarktzuwanderung dar. Insbesondere das
Niveau der bereits im Herkunftsland nachzuweisenden Sprachkenntnisse und die Notwendigkeit,
beruflicher Qualifikation bis hin zur Gleichwertigkeit nachzuweisen, soll überprüft werden. Zudem
müssen die Möglichkeiten der sprachlichen und beruflichen Nachqualifizierung nach Einreise
verbessert werden. Um den Zugang von Zugewanderten zu erleichtern, muss die
berufsbegleitende und berufsvorbereitende Sprachförderung weiter ausgebaut werden. Die
individuelle Betreuung und Begleitung von zugewanderten und geflüchteten Frauen muss im
besonderen Fokus stehen. Darüber hinaus sollen Angebote zur Unterstützung der Unternehmen,
aber auch zur individuellen Begleitung und Betreuung verstärkt werden.
Gesellschaftliche Vielfalt gelingt dort besonders gut, wo sich Menschen unterschiedlicher Herkunft
und Religion begegnen können. An Zugewanderte werden hohe Erwartungen zu aktiven
Integrationsleistungen gerichtet. Ihr Engagement in Migrantenorganisationen muss daher mehr als
bisher gewürdigt werden. Die Beauftragten der Länder halten daher eine strukturelle Stärkung von
Migrantenselbstorganisationen für erforderlich.