Rheinland-pfälzischer Queer-Landesbeauftragter Profit begrüßt das geplante Selbstbestimmungsgesetz
Er ergänzt: „Das bisherige Transsexuellengesetz ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Soweit es noch gilt, belastet es die Menschen, die ihr Geschlecht der eigenen Identität anpassen wollen, mit unnötiger Bürokratie.“ Profit kündigte an, dass Rheinland-Pfalz den Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten werde.