Integrationsmaßnahmen des Bundes in Rheinland-Pfalz

Ausreichende Deutschkenntnisse sind eine entscheidende Voraussetzung für die Integration, den beruflichen Erfolg und die gesellschaftliche Teilhabe. Um zugewanderte Menschen bei ihrer Integration zu unterstützen, fördert der Bund über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verschiedene Sprachbildungsangebote, deren Zugangsmöglichkeiten seit dem 01.01.2023 stark ausgeweitet wurden. Die Basis wird mit den Integrationskursen gelegt, die bundesweit angeboten werden, so auch in Rheinland-Pfalz. Die Berufssprachkurse (BSK) bauen unmittelbar auf dem Integrationskurs auf – sie werden in der Regel ab dem Sprachniveau B2 angeboten. Außerdem fördert das BAMF das Erwerben erster Deutschkenntnisse und alltagsrelevanten Wissens über das Leben in Deutschland in sogenannten Erstorientierungskursen (EOK). Sie stehen allen Geflüchteten offen.

Die wichtigste Säule im Sprachbildungsangebot des Bundes sind die Integrationskurse für zugewanderte Menschen. Gesteuert und koordiniert werden diese vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Ziele und Inhalte der Kurse

Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.

  • Im Sprachkurs werden Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt. Der Kurs schließt mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) auf dem GER-Niveau B1 ab.
  • Im Anschluss an den Sprachkurs wird der Orientierungskurs durchgeführt. Im Orientierungskurs werden Themen wie Rechte und Pflichten in Deutschland, Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die deutsche Rechtsordnung sowie Geschichte und Kultur behandelt. Am Ende des Orientierungskurses legen die Teilnehmenden den Abschlusstest “Leben in Deutschland“ ab.

Es gibt zahlreiche Spezialkurse wie beispielsweise den Integrationskurs mit Alphabetisierung, Integrationskurs für Zweitschriftlernende, Integrationskurs für junge Erwachsene bis 27 Jahren. Mehr darüber erfahren Sie hier.

Zielgruppe und Kursteilnehmende

Das Aufenthaltsgesetz bestimmt unterschiedliche Regeln für unterschiedliche Teilnahmegruppen. Informationen zu den Teilnahmebedingungen an einem Integrationskurs erfahren Sie auf den Seiten des BAMF.

Die Anträge der neuen Personengruppen werden von den Regionalstellen des Bundesamtes dezentral bearbeitet. Die für den Wohnort zuständige Regionalstelle des Bundesamtes finden Sie über das BAMF-NAvI.

Kursträger

Sobald eine Zulassung zum Integrationskurs (Berechtigungsschein) des BAMF vorliegt, kann ein Integrationskursträger mit Hilfe des Auskunftssystems BAMF-NAvI ausgewählt werden.

Die BSK (§ 45a AufenthG) sind neben den Integrationskursen die zweite wichtige Säule der Sprachbildung des Bundes. In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Sprache von Beginn an. Die daran anschließenden Berufssprachkurse bereiten zugewanderte Menschen auf die sprachlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes vor.

Die BSK richten sich an Migranten und Migrantinnen, die Arbeit oder einen Ausbildungsplatz suchen oder die in ihrem Beruf weiterkommen möchten und die gleichzeitig eine sprachliche Weiterqualifizierung benötigen. Die Kurse verbinden Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und Praktika.

Zielgruppe und Kursteilnehmende

Wer an den BSK teilnehmen kann, entscheiden in der Regel die Arbeitsagenturen und das Jobcenter.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:

  • Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgerinnen und Bürger der EU und Deutschen mit Migrationshintergrund.
  • Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau unterhalb B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
  • Sie sind arbeitsuchend gemeldet und/oder beziehen in der Regel Bürgergeld oder  Arbeitslosengeld.
  • Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befinden sich bereits in der Ausbildung.
  • Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
  • Teilnahme als Beschäftigte
    Sofern Sie berufstätig sind, können Sie am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern.
  • Besondere Gruppen
    Geduldete nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, müssen für die Teilnahme keinen Deutschtest für Zuwanderer nachweisen. Für sie wird ein Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung grundsätzlich angenommen.

Diese und weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Internetseite des BAMF.

Ansprechpartner

Die örtlich zuständigen Arbeitsagenturen und das Jobcenter. Über eine Postleitzahlsuche finden Sie hier die für Sie zuständige Institution.

Informationen und Wissenswertes zu Fragen in allen Themenbereichen des Alltags bieten die Erstorientierungskurse (EOK) des Bundes und vermitteln dabei auch erste Deutschkenntnisse.

Um Frauen die Teilnahme an Erstorientierungskursen zu erleichtern, fördert das Land Rheinland-Pfalz bei Bedarf eine kursbegleitende Kinderbetreuung.

Zielgruppe und Kursteilnehmende

Die Erstorientierungskurse richten sich vorrangig an Asylbewerberinnen und -bewerber mit unklarer Bleibeperspektive, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben und die nicht schulpflichtig sind. Wenn freie Plätze vorhanden sind, können auch die nachfolgend genannten Personengruppen an einem Erstorientierungskurs teilnehmen:

  • Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspektive,
  • Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG,
  • Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG sowie
  • Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber.

Die Erstorientierungskurse werden vorrangig in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angeboten und durchgeführt.

Ziele und Kursinhalte

Die Erstorientierungskurse basieren auf dem Konzept "Erstorientierung und Deutsch lernen für Asylbewerber".

Entwickelt hat das Kurskonzept "Erstorientierung und Deutsch lernen für Asylbewerber" das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.

Kursträger

Das Projekt „Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte (EOK)“ wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.

Die Erstorientierungskurse werden in Zusammenarbeit des BAMF und freien Trägern durchgeführt – Ansprechpartner für interessierte Träger und Teilnehmende in Rheinland-Pfalz ist die EOK-Zentralstelle, die zum 01.04.2023 ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie koordiniert die Planung und Durchführung der Erstorientierungskurse und beantwortet Fragen rund ums Thema Erstorientierungskurse.

Der Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. ist in Kooperation mit der ProfeS GmbH als Zentralstelle für die Auswahl, Koordination, fachliche Beratung und Verwaltung aller Träger der EOK in Rheinland-Pfalz zuständig. Innerhalb der Projektlaufzeit können Bildungsträger jederzeit Anträge zur Durchführung von Erstorientierungskursen in Rheinland-Pfalz bei der Zentralstelle einreichen und Fragen rund um das niedrigschwellige Kursprogramm platzieren.

Kooperationen zwischen einer Trägergemeinschaft und weiteren Trägern sind möglich und werden vom Integrationsministerium begrüßt.

Ansprechpartnerin Integrationsmaßnahmen des Bundes

Sina Djemai-Müller
Tel.: 06131 2888-912
E-Mail: djemai(at)dbs-rlp.de

Ansprechpartner EOK-Zentralstelle (Koordination)

Phimchanok Macleod
Tel.: 06131 2888-940

Natalie Schink
Tel.: 07274 70598-25
 

Ansprechpartner EOK-Zentralstelle (Administraion)

Daniel Aßmann
Tel.: 06131 2888-925

zentrale E-Mail EOK Rheinland-Pfalz

E-Mail: zentralstelle(at)eok-rlp.de