„Ich begrüße das vom Bund geplante Selbstbestimmungesetz, mit dem vor allem Trans*Personen künftig ohne Gerichtsverfahren ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern lassen können. Diese Reform ist längst überfällig“, bewertet der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität David Profit die heute bekannt gewordenen Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz.

 

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Vor fünf Jahren, am 30. Juni 2017, hat der Deutsche Bundestag die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Mit dem „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“, das im Juli 2017 in Kraft getreten ist, konnten endlich auch Menschen gleichen Geschlechts heiraten.

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