„Würde die EU-Kommission diesem Vorstoß der Zulassungsbehörde folgen, wäre das für die betroffenen Frauen eine sehr gute Nachricht. Denn hierdurch würde ihr Recht auf Selbstbestimmung in einer sehr schwierigen Situation gestärkt – nämlich wenn es darum geht, eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern.“ Sollte die EU-Kommission der Empfehlung der EMA folgen, sollte, so Ministerin Alt, dies auch das Bundesgesundheitsministerium tun und in Deutschland die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ aufheben.
Frauenministerin Alt begrüßt die Signale aus dem Bundesgesundheitsministerium, einen Kurswechsel einzuleiten und in einem Fachgespräch mit Frauenärztinnen und Frauenärzten, Apothekenverbänden und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Kriterien für eine gute Beratung zu entwickeln.
Allerdings ist es aus ihrer Sicht auch wünschenswert, nicht nur das Medikament mit der EU-Zulassung rezeptfrei zu stellen, sondern auch die national zugelassene kostengünstigere „Pille danach“ mit dem Wirkstoff „Levonorgestrel“, die schon heute in mehr als 20 EU-Ländern rezeptfrei in Apotheken zu haben ist.
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