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Ministerrat billigt Gesetzentwurf zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in Rheinland-Pfalz (SoAnG)

Der Ministerrat hat heute dem „Gesetzentwurf zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in Rheinland-Pfalz (SoAnG)“ des Familienministeriums grundlegend zugestimmt.

Das neue Gesetz soll die bisherige Fassung aus dem Jahr 2000 ablösen und noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

„Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Sozialberufe in Rheinland-Pfalz. Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen leisten jeden Tag wichtige Arbeit – besonders beim Schutz von Kindern und Jugendlichen. Der Schutz von Kindern, insbesondere vor Gewalt in jeder Form, spielt in allen Bereichen der Sozialen Arbeit eine große Rolle. Es ist wichtig, dass dies auch im Anerkennungsgesetz zum Ausdruck kommt“, betonte Familienministerin Katharina Binz. „Das neue Gesetz macht Rheinland-Pfalz als Studienstandort attraktiver und schafft bessere Voraussetzungen, um dringend benötigte inländische Fachkräfte auszubilden und ein breiteres Spektrum ausländischer Abschlüsse zur Prüfung zuzulassen. So passen wir die Verleihung der staatlichen Anerkennung an die heutigen Anforderungen an.“

Der Gesetzentwurf passt die Rahmenbedingungen für die staatliche Anerkennung an die aktuellen Anforderungen an. Gemeinsam mit einer noch zu erlassenden Durchführungsverordnung schafft er eine gute und moderne Grundlage für die Sozialberufe in Rheinland-Pfalz.

Eine wichtige Änderung ist, dass die vorgeschriebene Praxiszeit in der Ausbildung von bisher etwa 200 Tagen auf mindestens 100 zusammenhängende Tage verkürzt wird. Außerdem können künftig auch Studienabschlüsse an Universitäten anerkannt werden, wenn die Studiengänge entsprechend geprüft und anerkannt sind.

Die grundsätzliche Zustimmung des Ministerrats ist ein wichtiger Meilenstein im Gesetzgebungsverfahren. Nach der erneuten Beratung im Kabinett wird der Gesetzentwurf in den kommenden Wochen dem Landtag zur parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

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