Die Deutschkurse in Rheinland-Pfalz

Dass alle nach Rheinland-Pfalz zugewanderten Menschen die deutsche Sprache gut erlernen können, ist ein zentrales Anliegen der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Hierzu hat das Integrationsministerium die landesgeförderten Sprachkurse neu konzipiert. Wir möchten alle Zugewanderten ansprechen – unabhängig von Herkunftsland und rechtlichem Status – um ihnen durch das Erlernen der deutschen Sprache ein selbstbestimmtes Leben in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen.

Grundsätzlich können alle in Rheinland-Pfalz lebenden Erwachsenen mit Migrationshintergrund, die einen Sprachbildungsbedarf haben, das Angebot nutzen. Durch die Kurse erhalten sie die Möglichkeit, ihre Deutschkenntnisse auf ein Niveau zu bringen, das ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und das es ihnen erlaubt, im deutschen Bildungssystem sowie auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt anzukommen.

Die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ bieten im Einzelnen folgende Elemente: 

Start-Kurse

Zielgruppe: Erwachsene Zugewanderte mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen.
Ziel: A1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprache.
Umfang: 100 bis 400 Unterrichtseinheiten (UE), aufgeteilt auf sieben frei kombinierbare Module á 50 UE.

Start-Kurs "Sprache und Schrift"

Zielgruppe: Erwachsene Zugewanderte mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen und ohne oder mit nur unzureichenden Lese- und Schreibkenntnissen in der lateienischen Schrift (Zweitschriftlernende).
Ziel: A1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen und Alphebetisierung in lateinischer Schrift.
Umfang: 500 bis 600 Unterrichtseinheiten (UE), aufgeteilt auf sieben frei kombinierbare Module á 50 UE, ein Modul Wertediskurs (mind. 50 UE) und 100 bis 200 UE Alphabetisierung in lateinischer Schrift.

Fit-Kurse

Zielgruppe: Erwachsene Zugewanderte mit Sprachniveau mindestens A1 und einem normalen Lerntempo.
Ziel: A2 bis C1 nach dem GER
Umfang: 400 UE in A2, B1 und C1; 600 UE in B2.

Sprint-Kurse

Zielgruppe: Erwachsene Zugewanderte mit Sprachniveau mindestens A1 für lernaffine und schnell lernende Menschen.
Ziel: A2 bis C1 nach dem GER
Umfang: 400 UE in A2, B1 und C1; 600 UE in B2.

In allen Kursen ist das Modul Wertediskurs enthalten. Neu ist, dass es ab dem Sprachniveau B1 höher zertifizierte Prüfungen als Lernstandskontrolle gibt. Für die Sprachniveaus A1 und A2, für die keine Prüfungspflicht mehr besteht, können Teilnahmebescheinigungen vom Kursträger ausgestellt werden.

Seit 2021 kann der Online-Unterricht im Regelbetrieb von den Kursträgern angeboten werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Der Träger eines Kurses muss dafür Sorge tragen, dass jeder Kursteilnehmende die Möglichkeit hat, eine Prüfung abzulegen.

KursstrangFreiwilligPflicht
Start-KurseGER-Level A1  
Start-Kurse "Sprache und Schrift"GER-Level A1 
Fit-KurseGER-Level A2GER-Level B1, B2, C1
Sprint-KurseGER-Level A2GER-Level B1, B2, C1
Vertiefungssprachkurse GER-Level A2, B1, B2, C1

Sofern die Bedingungen für die Prüfungszulassung erfüllt sind, werden die Prüfungskosten am Ende des Kurses/Vertiefungssprachkurses vom Land Rheinland-Pfalz bei verpflichtenden Prüfungen finanziell gefördert. Näheres dazu ist den Förderkriterien zu entnehmen.

Für alle landesgeförderten Kurse ist das Modul „Wertediskurs – In der Gesellschaft ankommen“ verpflichtend. Es umfasst in den Start-Kursen, in den Fit- und in den Sprint-Kursen jeweils mindestens 50 UE.

Der Wertediskurs ermöglicht einen Einblick in die hiesige Gesellschaft. Unter anderem werden deren Werte, deren geschriebene und ungeschriebene Regeln sowie ihren Sitten und Gebräuchen behandelt. Damit kommt das neue Kurssystem dem Wunsch vieler zugewanderter Menschen nach. Das Modul „Wertediskurs“ soll Klarheit in wichtigen Fragen des Zusammenlebens schaffen und Zugewanderten die Orientierung und Partizipation in der hiesigen Gesellschaft erleichtern. Der Diskurs trägt außerdem dazu bei, das respektvolle und wertschätzende Zusammenleben der Kulturen zu unterstützen.

Im Rahmen der Bearbeitung der unterschiedlichen Themen wird ein interkultureller Austausch angestrebt. Dabei orientiert sich die Lehrkraft am Beutelsbacher Konsens. Dieser gibt vor, den Teilnehmenden keine Meinung oder Haltung aufzudrängen, sondern ihnen vielmehr als gleichberechtigte Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zu begegnen. Bei einem solchen Austausch gilt es auch, die eigene Wahrnehmung zu hinterfragen.

Da der Wertediskurs ein fester Bestandteil aller Kurse ist, sind die didaktischen Ansätze so zu wählen, dass sie die jeweils vorhandenen Deutschkenntnisse berücksichtigen. In den Kursen ist auf Methodenvielfalt zu achten. Dabei sind ausdrücklich Exkursionen unter der fachkundigen Leitung einer Lehrkraft erwünscht. Sinnvoll kann es auch sein, Ehrenamtliche aus Migrantenselbstorganisationen als Kulturmittlerinnen oder Kulturmittler einzubeziehen.

In jedem Kurs ist spätestens drei Wochen vor Kursende von einer vom Kursträger bestimmten Person – in der Regel die Kursleitung – eine Übergangsberatung außerhalb der regulären Unterrichtszeiten durchzuführen. Beim Übergangsmanagement handelt es sich um ein Beratungsangebot, das Lücken und Unterbrechungen im Lernprozess der Kursteilnehmenden möglichst verhindern soll. Die Beratung hat zum Ziel, den Migrantinnen und Migranten individuell geeignete Möglichkeiten zum Ausbau ihrer Deutschkenntnisse aufzuzeigen. Diese können landes- oder bundesgeförderte Kurse, berufsbezogene Sprachkurse oder andere Kursangebote sein.

Es ist pädagogisch sinnvoll, die Beratung im Rahmen des Übergangsmanagements in Kleingruppen oder in Einzelgesprächen durchzuführen.

Vor der Beratung einer oder eines Kursteilnehmenden sind zunächst deren Anwesenheitszeiten und zukünftige Lernbedarfe beziehungsweise die Prognose für das Bestehen einer Prüfung festzustellen. Aufgrund dessen kann ermittelt werden, welcher Kursbedarf besteht. Außerdem ist zu prüfen, ob Kurse des Trägers zur Verfügung stehen, die zum Bedarf der oder des Teilnehmenden passen. Sollte dies nicht zutreffen, wird im Sinne der beratenen Person empfohlen, sie oder ihn an andere Träger mit entsprechenden Sprachkursangeboten zu vermitteln. Die Dialog- und Beratungsstelle unterstützt die Träger bei der Ermittlung von regionalen Kursangeboten. Hierzu können die Kursträger oder Lehrkräfte mit den Projektleiterinnen der Dialog- und Beratungsstelle Kontakt aufnehmen.

Zu Beginn eines jeden Kurses ist der Sprachstand der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in geeigneter Weise festzustellen, beispielsweise durch einen Einstufungstest oder eine Sprachberatung. Die Feststellung des Sprachstandes ist anonymisiert im Sachbericht zum Verwendungsnachweis zu dokumentieren.

In den A1- und A2-Kursen geschieht die Erfolgskontrolle am Ende des Kurses durch ein Beratungsgespräch (im Rahmen des Übergangsmanagements) oder durch eine freiwillig abgelegte Prüfung. Wird auf das Ablegen einer Prüfung verzichtet, dokumentiert die Kursleitung den Sprachstand und empfiehlt einen geeigneten Anschlusskurs.

Ab dem GER-Niveau B1 endet jeder Fit- und Sprint-Kurs mit einer verpflichtenden Prüfung zum Erwerb eines anerkannten Sprachzertifikats. 

Wenn Teilnehmende den Kurs regelmäßig besucht haben und die Lehrkraft davon ausgeht, dass die Prüfung bestanden wird (positive Prognose), können diese Personen zur Prüfung angemeldet werden.

Die Prüfungen können entweder vom Kursträger selbst oder im Rahmen von Kooperationen mit zertifizierten Prüfungszentren durchgeführt werden. Als anerkannt gelten in der Regel solche Prüfungsanbieter, deren Prüfungen sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ausrichten, die Mitglied der Association of Language Testers in Europe (ALTE) sind und die die ALTE-Minimum-Standards erfüllen. Diese Richtlinien bieten die Gewähr, dass die Prüfungen standardisiert und valide sind und objektive Bewertungen liefern. Für den Bereich der Deutsch-Prüfungen sind dies zurzeit insbesondere die Anbieter: Goethe-Institut, g.a.s.t, telc gGmbH, TestDaF.

Wie werden die Kurse „Sprachziel: Deutsch“ evaluiert?

Der Erfolg der landesgeförderten Deutschkurse wird mittels eines Online-Fragebogens evaluiert. Die Träger der Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ sind verpflichtet, für jeden Kurs einen Fragebogen auszufüllen und diesen spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse der evaluierenden Stelle zuzusenden. Sofern in einem A1- oder A2-Kurs keine freiwillige Prüfung abgelegt wird, soll dies zwei Wochen nach Beendigung des Kurses erfolgen. Für eine sinnvolle und aussagekräftige Auswertung der Erhebung ist es wichtig, dass die Träger die Fragebögen vollständig ausfüllen. Wird der Fragebogen nach Kursende nicht vorgelegt, zieht dies zuwendungsrechtliche Konsequenzen nach sich.

Wie ist der Fragebogen datenschutzrechtlich zu bewerten?

Die datenschutzrechtlichen Vorgaben werden sowohl vom Träger als auch vom rheinland-pfälzischen Integrationsministerium beachtet.

Die evaluierende Stelle ist das Fachreferat 722 im Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration.

Ansprechpartnerinnen Konzept

Astrid Eriksson
Tel.: 06131 16-5697
E-Mail: astrid.eriksson(at)mffki.rlp.de

Gerlinde Schneider
Tel.: 06131 16-4155
E-Mail: gerlinde.schneider(at)mffki.rlp.de

Ansprechpartnerinnen Antragstellung

Gisela Reuter
Tel.: 0651 9494-881
E-Mail: gisela.reuter(at)add.rlp.de

Sara Brugna
Tel.: 0651 9494-647
E-Mail: sara.brugna(at)add.rlp.de

Sandra Weil
Tel.: 0651 9494-842
E-Mail: sandra.weil(at)add.rlp.de

Ansprechpartnerinnen Übergangsmanagement

Dr. Julia Dittrich
Tel.: 06131 2888-928
E-Mail: dittrich(at)dbs-rlp.de