„Dies ist ein längst überfälliger Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht“, führte Ministerin Spiegel weiter aus. „Ich bin froh, dass dies dank des langjährigen Engagements der Frauenverbände und Politikerinnen aller Fraktionen endlich umgesetzt werden konnte. Wir haben eine Gesetzeslücke geschlossen und entsprechen nun auch der Istanbul-Konvention, in der sich die Bundesrepublik verpflichtet hat, sexualisierte Gewalt entschieden zu bekämpfen und unter Strafe zu stellen.“
In Deutschland erlebt etwa jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexuelle Gewalt. Sie betrifft Frauen aus allen Schichten, unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, sozialen Lage, ihres Alters oder Bildungsstandes. „Die Tatsache, dass über sexualisierte Gewalt kaum gesprochen wird, weil dies für die Gesellschaft nach wie vor ein Tabuthema ist, bedeutet nicht, dass es diese Gewalt nicht gibt: Schätzungen zufolge zeigen nur 5 bis 15 Prozent der Opfer den Täter an, in weniger als 10 Prozent der Fälle wird der Täter verurteilt. Diese Zahlen sind eine Zumutung und ich hoffe, dass das neue Sexualstrafrecht Betroffenen mehr Mut zur Anzeige macht und auch erfolgreicher bei der Verurteilung der Täter ist“, so Ministerin Spiegel. „Eine klare Haltung gegen Gewalt an Frauen sollte auch auf Seiten der Männer zum Ausdruck kommen. Egal ob im Privaten oder im öffentlichen Raum, Gewalt an Frauen muss entschieden entgegengetreten werden. Dafür werde ich mich vehement weiter einsetzen.“