Eingliederungszuschüsse (EGZ)

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten (Eingliederungszuschuss).

Wer fördert: Agentur für Arbeit

Ansprechpartner

Agentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz - Saarland
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/8490
Telefax: 0681/849180
E-Mail: rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de
Webseite: http://www.arbeitsagentur.de

Wer wird gefördert: Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber

Wie wird gefördert: Individualförderung. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie den Eingliederungszuschuss erhalten, wenn Sie offene Stellen mit Bewerberinnen oder Bewerbern besetzen, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind oder Bürgergeld beziehen.

Was wird gefördert:

Eine Förderung ist möglich, wenn …

- bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zunächst eine geringere Arbeitsleistung als üblich zu erwarten ist und deshalb eine längere Einarbeitungszeit erforderlich ist.
- der Eingliederungszuschuss die Chancen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers verbessert, dauerhaft eine Beschäftigung aufzunehmen.

Förderhöhe:

Den Eingliederungszuschuss können Sie höchstens für 12 Monate erhalten. Sie erhalten während dieser Zeit maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss. Über die genaue Höhe und Dauer entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.

Für bestimmte Personengruppen kann der Eingliederungszuschuss länger und in einer anderen Höhe gezahlt werden.

Förderdauer:

Die Förderdauer richten sich ebenfalls nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung).

Voraussetzungen:

Das Beschäftigungsverhältnis kann nur dann gefördert werden, wenn die Vermittlung in eine ungeförderte Beschäftigung aus persönlichen Gründen (zum Beispiel wegen gesundheitlicher Einschränkungen, längerer oder häufigerer Zeiten der Arbeitslosigkeit) erschwert ist.

Unterlagen: Das Online-Formular finden Sie unter der unten angegeben Webseite.

Hinweise:

 Das Angebot und nähere Informationen: Eingliederungszuschuss.