Bürgschaft Direkt

Mit Bürgschaftsvergaben unterstützt die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz Existenzgründer/-innen dabei, einen Kredit bei der Bank zu erhalten.
Hierbei handelt es sich um ein Bürgschaftsprogramm, das ausschließlich /-innen zur Verfügung steht und die hiermit direkt – ohne Hausbank – eine Bürgschaftszusage der Bürgschaftsbank beantragen können. Mit Hilfe dieser Bürgschaftszusage soll es Existenzgründer/-innen erleichtert werden im Falle fehlender Sicherheiten eine finanzierende Hausbank zu finden. Sie kann jedoch kein Ersatz für nicht tragfähige oder unwirtschaftliche Vorhaben sein.

Wer fördert: Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH
Rheinstraße 4 H
55116 Mainz
Telefon: (0 61 31) 6 29 15-5
Telefax: (0 61 31) 6 29 15-99
E-Mail: info@bb-rlp.de
Webseite: http://www.bb-rlp.de

Wer wird gefördert: Antragsberechtigt sind Existenzgründer/-innen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der Freien Berufe vor Gründung des Unternehmens bzw. Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Wie wird gefördert: Bürgschaft

Was wird gefördert: Bürgschaften können für Investitionskredite oder für Betriebsmittelkredite (Bar-/Avalkredite) gewährt werden.

Förderhöhe: Die maximale Höhe der Bürgschaft beträgt 1,25 Mio. Euro.

Förderdauer: Laufzeit: I.d.R. 10 bis 15 Jahre, bei Betriebsmittelkrediten/Avalen i. d. R. zwischen sechs und acht Jahren; die Laufzeit darf 15 Jahre (bei baulichen Maßnahmen für betriebliche Zwecke 23 Jahre) nicht überschreiten.

Voraussetzungen: Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH kann eine Ausfallbürgschaft übernehmen, wenn
- das zu fördernde Unternehmen der Industrie, dem Groß- oder Einzelhandel, dem Handwerk, dem Hotel- oder Gaststättengewerbe oder dem Dienstleistungssektor zuzuordnen ist,
- der/die Antragsteller/-in ist ein Angehöriger der Freien Berufe in Rheinland-Pfalz ist,
- der/die Antragsteller/-in sich mithilfe eines Kredites als tätiger Teilhaber in einem Unternehmen der vorgenannten Art in Rheinland-Pfalz beteiligen will,
- aus Sicht der Bank keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Zudem müssen weitere Anforderungen erfüllt sein, damit wir uns engagieren können. Hierzu zählen:
- Der Geschäftsinhaber oder geschäftsführende Gesellschafter verfügt über die fachliche und kaufmännische Eignung.
- Bei dem Vorhaben handelt es sich unter Berücksichtigung des marktrelevanten Umfeldes um ein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zur Schaffung bzw. Sicherung einer tragfähigen Vollexistenz.
- Die wirtschaftlichen Verhältnisse (betrieblich) sind geordnet.
- Die privaten Vermögensverhältnisse der Gesellschafter/Eigentümer sind geordnet.

Hinweise:

Weitere Informationen erhalten Sie Hier.