Jüdische Emigrierte
Seit Ende der 1980er Jahre kommen jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens und die Verteilung der jüdischen Zuwanderer in die Bundesländer ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Auf der Internetseite des BAMF finden Sie ausführliche Informationen insbesondere zu den Aufnahmevoraussetzungen und zum Aufnahmeverfahren.
Die Aufnahmequote für Rheinland-Pfalz bestimmt sich ebenfalls nach dem „Königsteiner Schlüssel.“
Die auf Rheinland-Pfalz verteilten jüdischen Emigrierten sowie deren Familienangehörigen reisen mit einer vorher vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilten Aufnahmezusage und einem Visum der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland in Deutschland ein. Den jüdisch Emigrierten werden bereits im Heimatland sowohl beim Aufnahmebescheid durch das BAMF als auch in der Visastelle der deutschen Auslandsvertretungen Merkblätter überreicht, die über die Lebens-, Wohn und Integrationsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz informieren. Bei dieser Gelegenheit werden die Einreisewilligen aufgefordert spätestens 8 Wochen vor ihrer geplanten Einreise die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion den genauen Einreisetag zu informieren.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier weist die jüdischen Emigrierten nach Möglichkeit unter Berücksichtigung ihrer Wunschorte den Kommunen mit jüdischen Kultusgemeinden zu.
Die jüdischen Kultusgemeinden und die Migrationsfachdienste geben im Bedarfsfall Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme mit Behörden in Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Dr. Elias Bender
Tel.: 06131-165108
E-Mail: elias.bender(at)mffki.rlp.de
Matthias Endel
Tel.: 06131-165105
E-Mail: matthias.endel(at)mffki.rlp.de