Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Mit diesem werden erstmalig alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt.
Das Gesetz regelt die Ausübung von Prostitution durch Personen über 18 Jahren und gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel auch Tantra-Massagen oder Escort. Ebenso gilt das Gesetz für diejenigen, die kein Geld, sondern Sachleistungen, wie zum Beispiel freies Wohnen oder Essen, Schmuck usw. für ihre sexuellen Dienstleistungen erhalten, wenn sie auf diese Weise ihren Lebensunterhalt sichern oder steigern.
Nicht entscheidend ist, ob die sexuellen Dienstleistungen nur gelegentlich oder regelmäßig angeboten werden. Das Gesetz gilt auch unabhängig davon, wo die Prostitution stattfindet, ob auf der Straße, in privaten Räumlichkeiten oder in einem Prostitutionsgewerbe.
Beratungsstellen
- LUNA LU - Beratungsstelle für Frauen in der Prostitution, Ludwigshafen
- Roxanne - Beratung und Hilfe für Prostituierte in Koblenz
- ara - Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen in Trier
- selma - Hilfsangebote und Unterstützung für Frauen in der Prostitution
- Beratung und Medizinisches Angebot für Prostituierte im Gesundheitsamt Trier
- Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz
- Frauenhäuser in Rheinland-Pfalz
Verordnungstexte
- Verordnungstext der Prostituiertenanmeldeverordnung (ProstAV)
- Verordnungstext der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz
- Verordnungstext der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen und öffentlich-rechtliche Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Besonderes Gebührenverzeichnis)