Istanbul-Konvention

Mit dem am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getretenen Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz Istanbul-Konvention, wurde ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen gesetzt. Die Konvention ist der bisher umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt weltweit. Sie verlangt die diskriminierungsfreie Realisierung einer Vielzahl an Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz, Unterstützung und Sanktion. Die Konvention ist geltendes Bundesrecht und von allen staatlichen Ebenen in Deutschland (Bund, Länder und Kommunen) umzusetzen.

Den Ländern obliegt eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung der Istanbul-Konvention in den Bereichen Gewaltprävention, Gewaltschutz und Unterstützung.

Rheinland-Pfalz verfügt bereits über eine gute Infrastruktur zum Schutz und zur Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen. Das Rheinland-Pfälzische Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, kurz RIGG, setzt seit dem Jahr 2000 die Maßstäbe im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Mit der neu eingerichteten Koordinierungsstelle im Frauenministerium werden die bereits bestehenden Maßnahmen mit Blick auf die Anforderungen der Istanbul-Konvention analysiert, weiterentwickelt und ergänzt und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts ein Landesaktionsplan zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt entwickelt. Bei diesem Prozess ist eine enge Zusammenarbeit mit den einzelnen staatlichen Stellen und nichtstaatlichen Organisationen, die sich für die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen engagieren, von großer Bedeutung. Nur gemeinsam ist es möglich, die Istanbul-Konvention adäquat und effektiv umzusetzen.

Bei Fragen zur Istanbul-Konvention oder zur Umsetzung der Konvention in Rheinland-Pfalz steht Ihnen der zuständige Referent gerne zu Ihrer Verfügung.