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Warum gibt es einen Pakt gegen sexualisierte Gewalt in Rheinland-Pfalz?

Eine Mädchen sitzt am Fenster und Blickt traurig nach draußen.

Sexualisierte Gewalt gibt es leider überall in Deutschland. Auch in Rheinland-Pfalz. Aus diesem Grund soll ein Zusammenschluss aus verschiedenen Gruppen daran arbeiten, Kinder und Jugendliche noch besser zu schützen und ihnen zu helfen.

Seit Anfang 2023 gibt es daher den „Pakt gegen sexualisierte Gewalt“, der durch die Landesregierung ins Leben gerufen wurde und von Familienministerin Katharina Binz federführend koordiniert wird.

Was ist sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche kann sehr verschieden aussehen:

  • Sie kann von Erwachsenen, aber auch von anderen Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden.
  • Sie kann mit Blicken, Worten oder Handlungen zu tun haben, die „übergriffig“ sind. Das bedeutet, dass sie die persönlichen Grenzen von Kindern und Jugendlichen verletzen.
  • Sie kann an sehr unterschiedlichen Orten passieren – zum Beispiel in der Familie, unter Freunden, in der Schule, im Verein oder im Internet.
  • Manchmal wissen Betroffene sofort, dass sie etwas nicht möchten und die Taten geschehen gegen ihren Willen – manchmal findet sexualisierte Gewalt aber auch so statt, dass Betroffene erst langsam merken, dass etwas nicht stimmt. (Link zum Begriff „Grooming“)

Wir verwenden beim Pakt den Begriff „sexualisiert“. Das bedeutet: Es geht in erster Linie gar nicht um Sex, sondern um Machtmissbrauch.

Machtmissbrauch kann unterschiedlich aussehen. Zum Beispiel, wenn ein Jugendgruppenleiter seine Position ausnutzt, um sehr junge Mädchen kennenzulernen und sie dazu zu bringen, ihm explizite Fotos zu schicken. Es kann aber auch ganz konkrete körperliche Gewalt und Drohungen geben. Jeder Fall ist unterschiedlich.

Täter und Täterinnen nutzen dabei ihre körperliche, psychische, kognitive und/oder sprachliche Überlegenheit aus, um ihre Bedürfnisse auf Kosten von Kindern oder Jugendlichen zu befriedigen.

Jeder kann von sexualisierter Gewalt betroffen sein, egal, welches Geschlecht man hat oder woher man kommt.

Allerdings nutzen Täter und Täterinnen häufig aus, wenn Menschen in einer besonders verletzlichen Lage sind: Zum Beispiel, wenn sie ganz neu in der Klasse sind, unsicher in ihrer Sexualität sind oder eine Behinderung haben.

    Der Pakt bedeutet für Rheinland-Pfalz:

    • Eine Kommission, die Verbesserungsvorschläge für die Landesregierung entwickelt 
    • Ein Betroffenenrat, der in der Kommission mitarbeitet und selbständig agieren kann, um Betroffene in Rheinland-Pfalz zu vertreten 
    • Konkrete politische Maßnahmen zur Verbesserung von Kinderschutz in Rheinland-Pfalz

    Kontakt für weitere Fragen

    Nina Schaumann
    Telefon: +49 6131 16-5663
    E-Mail: Nina.Schaumann(at)mffki.rlp.de

    Referentin für den Pakt gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz
    Abteilung Jugend, Familie und Vielfalt Referat Grundsatz- und Rechtsfragen der Familienpolitik MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, KULTUR UND INTEGRATION RHEINLAND-PFALZ
    Kaiser-Friedrich-Straße 5a, 55116 Mainz

    Video "Willkommen beim Pakt" in Gebärdensprache

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