Spätaussiedler

Spätaussiedler werden Menschen genannt, die ab dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind und zuvor als Angehörige deutscher Minderheiten in Ost- und Südosteuropa, aber teilweise auch in Asien, lebten. Wer genau als Spätaussiedler gilt und Aufnahme in Deutschland beantragen kann, ist im Bundesvertriebenengesetz geregelt.

Die Länder sind verpflichtet, die auf sie verteilten Spätaussiedler aufzunehmen. Auch die Ehegatten, Abkömmlinge und sonstigen Familienangehörigen von Spätaussiedlern im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes können aufnahmeberechtigt sein.

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Spätaussiedlerbewerberinnen und -bewerber beim Bundesverwaltungsamt einen Aufnahmebescheid für sich und ihre Familienangehörigen beantragen.

Die Einreise der Spätaussiedler erfolgt direkt nach Rheinland-Pfalz über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier informiert dabei die jeweiligen Kommunen in Rheinland-Pfalz über die genaue Ankunft der Zuwandernden. Die ebenfalls informierten Migrationssozialfachdienste vor Ort helfen im Bedarfsfall bei der Kontaktaufnahme mit Behörden in Rheinland-Pfalz.

Ansprechpartner

Dr. Elias Bender
Tel.: 06131-165108
E-Mail: elias.bender(at)mffki.rlp.de