Sprachtreffs

Um zugewanderten Erwachsenen die Integration zu erleichtern und sie beim Deutschlernen zu unterstützen, haben wir mit den Sprachtreffs ein einfaches Angebot für alle geschaffen. Denn wir wissen, dass Menschen eine fremde Sprache nur dann erfolgreich lernen, wenn sie sie auch sprechen und sich die ganz natürliche erste Angst vor Gesprächssituationen in Luft auflöst. Hier setzen unsere Sprachtreffs an: Sie bieten Gelegenheit, sich in der deutschen Sprache zu üben, auszudrücken und das alles in ungezwungener Atmosphäre.

Zielgruppe sind erwachsene Zugewanderte, unabhängig vom Herkunftsland und Aufenthaltsstatus.

Geleitet werden die Sprachtreffs von ehrenamtliche Sprachpatinnen und -paten, die die Zugewanderten bei der Integration unterstützen möchten. Gleichzeitig fungieren sie als Multiplikator:innen bzw. Multiplikatoren vor Ort.

Die Sprachtreffs werden als Orte der Kommunikation in deutscher Sprache eingerichtet, um Menschen kennen zu lernen und miteinander ins Gespräch zu kommen, sich auszutauschen und die eigenen Deutschkenntnisse zu festigen und zu verbessern. Für all das bieten Sprachtreffs Raum und Gelegenheit. Idealerweise werden sie an Orten angeboten, die Zugewanderte ohnehin aufsuchen, wie beispielsweise Beratungsstellen der Migrationsfachdienste, Begegnungs- oder Asylcafés sowie Familienbildungsstätten.

Einzelheiten sind in den Förderkriterien festgelegt. 

Trägerrundschreiben

TRS 1-2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass die Förderung von Sprachtreffs auch in den kommenden beiden Jahren fortgeführt wird.

Die Sprachtreffs erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit und tragen dazu bei, dass zugewanderte Menschen ihre Deutschkenntnisse in ungezwungener Atmosphäre erproben und vertiefen. Dieses Angebot entspricht vor allem dem Bedarf von Müttern kleiner Kinder, die von der Familienarbeit stark beansprucht werden und denen die regelmäßige Teilnahme an einem Sprachkurs oft unmöglich ist.
Außerdem bieten die Sprachtreffs die Gelegenheit, andere Menschen kennenzulernen und soziale Kontakte zu knüpfen. So leisten die Sprachtreffs einen wichtigen Beitrag zur Integration der zugewanderten Menschen.

Wir haben deshalb erneut ein zweijähriges Förderprogramm auf den Weg gebracht, das es Ihnen ermöglicht, auch in den Jahren 2025 und 2026 jährlich einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

Neu ist, dass die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Sprachpatin bzw. den Sprachpaten künftig mittels eines Trägerrundschreibens und auf unserer Homepage bekannt gegeben wird. Für 2025 beträgt die Entschädigung 13,00 EURO pro Zeitstunde.

Neu ist auch der frühestmögliche Starttermin eines Sprachtreffs: der 1. Februar eines Jahres. Damit möchten wir langen Unterbrechungen von Sprachtreffs vorbeugen und vermeiden, dass der Lernprozess der Teilnehmenden stagniert. Wir danken an dieser Stelle für Ihre entsprechenden Anregungen.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte den beigefügten Förderkriterien. Bitte nutzen Sie für die Antragstellung 2025 ausschließlich das beigefügte Antragsformular.

Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass die Förderung zur Einrichtung von Sprachtreffs fortgeführt wird.

Die Sprachtreffs leisten einen wichtigen Beitrag und erfreuen sich großer Beliebtheit. Als niederschwellige Begegnungsräume vermitteln und vertiefen sie in einem zwangslosem Miteinander Deutschkenntnisse. Ein solches Angebot entspricht vor allem dem Bedarf von Müttern kleiner Kinder, die von der Familienarbeit stark beansprucht werden und denen die regelmäßige Teilnahme an einem Sprachkurs oft unmöglich ist. Die Sprachtreffs leisten durch Ihre Struktur einen wichtigen Beitrag zur Integration der zugewanderten Menschen aus der Ukraine.

Wir haben deshalb ein zweijähriges Förderprogramm auf den Weg gebracht, dass es Ihnen ermöglicht, jährlich einen entsprechenden Förderantrag bei uns zu stellen. Alles Weitere entnehmen Sie bitte den beigefügten Förderkriterien.

Eine neue Sprache zu lernen ist nicht immer leicht und es ist wichtig, dass geeignete Strukturen und Angebote vor Ort diesen Prozess unterstützen. Ein solches Angebot sind die neuen Sprachtreffs, die wir zum Juni auflegen und fördern.

Sprachtreffs sind Informations- und Begegnungsorte, bei denen ein Austausch in deutscher Sprache im Mittelpunkt steht. In bis zu drei Zeitstunden in der Woche treffen sich die Teilnehmenden in lockerer Atmosphäre, um in deutscher Sprache miteinander zu reden, zu diskutieren, und sich gegenseitig zu unterstützen. Bitte beachten Sie: Die Sprachtreffs dienen nicht dem reinen Spracherwerb und sind kein Ersatz für die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ oder gar Integrationskurse.

An den Sprachtreffs teilnehmen können alle erwachsene Zugewanderten, unabhängig vom Herkunftsland und dem Aufenthaltsstatus, die ihre Deutschkenntnisse verbessern und Kontakte knüpfen und pflegen möchten sowie die jeweilige Sprachpatinnen und Sprachpaten.

Durchgeführt und geleitet werden die Sprachtreffs von ehrenamtlichen Sprachpatinnen und -paten. Da es kein festes Curriculum gibt, werden in den Sprachtreffs sicher auch Themen und Fragen zur Alltagsbewältigung angesprochen. Hier kann der Beratungsleitfaden für Kursleitende unserer landesgeförderten Sprachkurse hilfreich sein, den wir entwickelt und veröffentlicht haben.

Sprachtreffs können in verschiedenen Settings stattfinden, aber am besten an Orten, die Zugewanderte ohnehin aufsuchen, wie beispielsweise Beratungsstellen der Migrationsfachdienste, Begegnungs- oder Asylcafés sowie Familienbildungsstätten. Wichtig ist, dass die Corona-Regeln der Landesregierung beachtet werden, denn die Sprachtreffs sollen als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.

Das Nähere bestimmen die Förderkriterien, die diesem Rundschreiben beigefügt sind. Der Förderantrag ist mittels eines Antragsformulars bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zu beantragen. Die Förderung ist befristet bis zum 31.12.2022.


Zusatz:

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass aufgrund Ihrer Rückmeldungen zu den neuen Sprachtreffs die Förderkriterien angepasst und die Antragsfrist verlängert wurde.

Wichtigste Neuerung ist hierbei, dass keine laufende Förderung mehr durch das MFFKI notwendig ist.

Bitte beachten Sie die angepassten Förderbedingungen und das neue Antragsformular anbei.

Ansprechpartnerinnen

Gerlinde Schneider
Tel.: 06131 16-4155
E-Mail: gerlinde.schneider(at)mffki.rlp.de