Landeszuschuss Familienferien

Für das Land Rheinland-Pfalz ist die besondere Förderung der Familienerholung ein Gebot sozialer Gerechtigkeit und zugleich eine Maßnahme gezielter Familienförderung. Tatsächlich fällt es insbesondere jungen Mehrkindfamilien und Einelternfamilien mit häufig niedrigem Familieneinkommen, aber auch Familien mit einem behinderten Familienmitglied oft finanziell schwer, sich einen Familienurlaub zu leisten.

Bezuschusst werden gemeinsame Ferien in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger oder in familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz.

Der Zuschuss des Landes für Familienferien ist generell einkommensabhängig. Das heißt, das Familieneinkommen darf eine von der Größe der Familie abhängige Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Wie hoch ist der Landeszuschuss?

Gezahlt werden grundsätzlich (Förderstufe A)

  • 25 € pro Tag und Kind,
  • 30 € für ein Kind mit einer wesentlichen Behinderung.
  • Eltern mit besonders niedrigem Einkommen (Förderstufe B) erhalten einen Zuschuss für sich selbst, und zwar 10 € pro Tag und Elternteil.

Nähere Informationen über den Zuschuss, die Antragstellung und an welche Stellen Sie sich wenden können, erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt -, Reiterstraße 16, 67829 Landau (Telefon: 06341/26267). Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich. 

Weitere Informationen finden Sie hier

Ansprechpartner

Für Anträge und Informationen: 
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt -
Reiterstraße 16
67829 Landau

Tel.: 06341 - 26 267
E-Mail: poststelle-ld(at)lsjv.rlp.de

Im Ministerium: 
Jens Voll
Tel.: 06131 - 16 5610
E-Mail: jens.voll(at)mffki.rlp.de

Faltblatt Familienerholung

Hier finden Sie Informationen zur Landesförderung.