Schlichtung
Ein Streit muss nicht immer vor Gericht enden – auch die außergerichtliche Streitschlichtung dient der Rechtsdurchsetzung.
Verbraucherschlichtungsstellen prüfen für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos konkrete Streitfälle. Nach Anhörung aller Beteiligten geben sie eine Empfehlung ab. Das Ergebnis kann aber auch eine verbindliche Entscheidung oder ein Vergleich sein – Ziel ist eine Lösung, mit der alle Beteiligten einverstanden sind.
Spezialisierte Verbraucherschlichtungsstellen gibt es derzeit für Streitigkeiten mit
- Fluggesellschaften
- der Bahn
- Telekommunikationsunternehmen
- Versicherungen
- im Bereich Reise und Verkehr
- Banken
Eine Übersicht dieser Schlichtungsstellen finden Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland.
Wenn keine bestimmte Schlichtungsstelle zuständig sein sollte, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch an eine allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wenden.
Außerdem finden Sie beim Bundesamt für Justiz eine Liste mit den in Deutschland anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen.
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Sie ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei, schnell und es kann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die flexibler als eine rein rechtliche Beurteilung ist.
Der Weg zu den Gerichten steht den Parteien nach einer gescheiterten Schlichtung weiterhin offen.
Soweit die Schlichtung für Unternehmen nicht verpflichtend ist, ist ihr Erfolg von der Bereitschaft der Unternehmen, den Konflikt außergerichtlich zu lösen, abhängig.
Bei der Schlichtung findet keine Rechtsfortbildung statt wie bei Verfahren, die vor Gericht entschieden werden.