Landeskinderschutzgesetz

Das 2008 in Kraft getretene Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit  (LKindSchuG) hat das Ziel, Kindern einen möglichst guten Start ins Leben zu ermöglichen.
Kinder sollen gesund aufwachsen und vor Misshandlung und Vernachlässigung geschützt werden.

Damit dies gelingt, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Familienberatung, Schulen und weiteren Institutionen notwendig.

Dies wurde durch den Ausbau sogenannter „Lokaler Netzwerke“ erreicht, in denen die genannten Fachbereiche vertreten sind. Mittlerweile gibt es in jeder rheinland-pfälzischen Kommune ein „lokales Netzwerk“. Die „Servicestelle Kindesschutz“ beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt - berät und begleitet die Jugendämter in Rheinland-Pfalz fachlich in diesem Prozess.

Ein weiteres Kernstück des LKindSchuG stellen die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U 3 - U 9) bei Kinderärztinnen und –ärzten dar.
So lassen sich eventuelle Defizite oder Erkrankungen hinsichtlich der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung bereits im Anfangsstadium erkennen und behandeln. Die Kosten für Untersuchungen und notwendige Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Damit möglichst alle Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, wurde beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine „Zentrale Stelle“ eingerichtet, die im Wesentlichen das Einladungsverfahren für die Früherkennungsuntersuchungen durchführt, die Eltern rechtzeitig über anstehende Vorsorgeuntersuchungen informiert und zur Teilnahme auffordert. Kommen die Eltern auch nach einer weiteren Erinnerung mit den Kindern nicht zur Untersuchung, setzt sich das Gesundheitsamt mit ihnen in Verbindung und wirkt in geeigneter Weise darauf hin, dass das Kind an der Untersuchung teilnimmt. Wird auch diese Untersuchung nicht in Anspruch genommen, wird das zuständige Jugendamt informiert; es prüft dann, ob es Hinweise auf einen Hilfebedarf in der Familie gibt.

Mit der Novellierungdes LKindSchuG 2020 wurde eine besonders vulnerable Zielgruppe stärker in den Blick genommen: Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern sind häufiger Opfer einer Kindeswohlgefährdung und haben ein 3 bis 4-Fach höheres Risiko, selbst psychisch zu erkranken.

Der neue Förderschwerpunkt zielt darauf ab, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diesen Kindern und ihren Eltern besser geholfen werden und sie stärker unterstützt werden können. Den Kommunen stehen dazu jährlich bis zu 750.000 Euro zur Verfügung.


Den Flyer "Alles Gute für Ihr Kind" - Früherkennungsuntersuchung - die beste Gesundheitsvorsorge finden Sie hier

Ansprechpartnerinnen

Magdalena Sela
Tel.: 06131 - 16 5651
E-Mail: magdalena.sela(at)mffki.rlp.de