Verbraucherpolitik in Rheinland-Pfalz

Ziel der Verbraucherpolitik in Rheinland-Pfalz ist, den Schutz und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern, Verbraucherkompetenz zu stärken und Verbraucherinteressen geltend zu machen – in der analogen, wie in der digitalen Welt. Hierzu arbeiten wir mit unterschiedlichen Partnern und Akteuren zusammen.

Wir machen uns zum Beispiel stark für einen vorsorgenden Verbraucher- und Datenschutz bei Produkten, Diensten und Vertragsschlüssen, für mehr Transparenz am Finanzmarkt sowie für Maßnahmen zur effektiven Durchsetzung von Verbraucherrechten. Insbesondere zu Fragen der Digitalisierung suchen wir regelmäßig den Dialog mit Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung sowie Verbraucher- und Datenschutzorganisationen.

Im Rahmen der Förderung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. stellen wir sicher, dass ein niedrigschwelliges Verbraucherinformations- und Beratungsangebot zu nahezu allen Bereichen des privaten Konsums vorhanden ist. Besonderen Schutzbedarfen bestimmter Verbrauchergruppen tragen wir durch gezielte Informations- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Migrationshintergrund Rechnung.

In Rheinland-Pfalz ist der Verbraucherschutz eine Querschnittsaufgabe, die alle Politikbereiche berührt. 
Das Verbraucherschutzministerium im Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) koordiniert den Verbraucherschutz und arbeitet dabei eng mit anderen Ressorts, wie beispielsweise dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) im Bereich des gesundheitlichen und technischen Verbraucherschutzes, zusammen. 

Auf Bundesebene ist das auch so: 
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist für die Verbraucherpolitik und den Verbraucherschutz zuständig. Auch der technische Verbraucherschutz fällt in den Zuständigkeitsbereich des BMJV.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wiederum befasst sich mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Zur politischen Abstimmung im Bereich des Verbraucherschutzes beraten sich Bund und Länder regelmäßig in der Verbraucherschutzministerkonferenz.

Aktuelles

BGH-Entscheidung: Wann beginnt die Laufzeit eines Glasfaser-Vertrags?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss ab Vertragsabschluss beginnt – nicht erst ab Bereitstellung des Anschlusses.

Falls Sie Ihren Glasfaservertrag zum Ablauf der Mindesvertragslaufzeit kündigen möchten oder den Anbieter zu einem früheren Zeitpunkt ändern wollen, nutzen Sie die kostenlosen Musterbriefvorlagen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier.

Verbraucherschutz am Mittag am 9. Februar 2026 von 13:00 Uhr - 14:00 Uhr

Am 9. Februar 2026 von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr wird unsere nächste Veranstaltung der Reihe „Verbraucherschutz am Mittag” stattfinden.

Unser Thema: „Verbraucherinformation im Wandel: Chancen und Herausforderungen durch KI”

Alle Details zu unserer digitalen Veranstaltung finden Sie hier.

Veranstaltungsformate, Kampagnen, Themenschwerpunkte

Ansprechperson

Abteilungsleitung
N. N.
Tel.: 06131 - 16 4410
E-Mail: verbraucherschutz(at)mffki.rlp.de