Modellprojekt "Guter Start ins Kinderleben"

Kinder haben ein Recht auf gesundes Aufwachsen und auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Dieses Recht von Anfang an zu verwirklichen, ist nicht nur eine Aufgabe der Eltern, sondern ein gesamt-gesellschaftlicher Auftrag. Besonders Jugendämter, Beratungsstellen, Kindergärten, Schulen, Hebammen, Geburtskliniken und niedergelassene Kinderärzte leisten hier wichtige Arbeit. Den Geburtskliniken kommt eine besondere Rolle zu. So unterstützen und beraten sie die Eltern vor, während und nach der Geburt. Mit ihrem vielfältigen Angebot  können so frühzeitig Gesundheitsprobleme erkannt und behandelt werden.

Alle Geburtskliniken können für die Finanzierung einer Familienhebamme eine Förderung beantragen. Familienhebammen beraten Mütter und Väter individuell und vermitteln bei Bedarf weitergehende Hilfen, beispielsweise zu einem sozialpädiatrischen Zentrum, einer Familienberatungsstelle oder zu einem Jugendamt. 

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