Einbürgerung

Am 27. Juni 2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Änderungen ist die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit, d.h. alle Einbürgerungsinteressierten müssen nach deutschem Recht ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung nicht mehr aufgeben.

Weiterhin wurde die erforderliche Aufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre herabgesetzt. Für diese Erleichterungen hat sich auch die Landesregierung eingesetzt und begrüßt jede Einbürgerung in Rheinland-Pfalz. Denn mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Menschen die vollen Teilhabemöglichkeiten an unserer Gesellschaft. Dazu gehören etwa das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler, Landes-, Bundes- oder Europaebene, aber auch noch viele weitere Rechte. Eine umfassende individuelle Beratung geben in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen und die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Sie sind für Einbürgerungen zuständig. Die Landesregierung empfiehlt, die unverbindlichen und kostenfreien Beratungsangebote der Einbürgerungsbehörden zu nutzen. Weitere Informationen und die Adressen der Einbürgerungsbehörden finden Sie auf der Internetseite www.einbuergerung.rlp.de.