FSK/USK

Symbolbild: zwei Kinder arbeiten zusammen am Laptop

FSK

Filme und Trägermedien, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung vorgesehen sind, werden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) – unter Mitwirkung der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) für die jeweilige Altersgruppe freigegeben.

Rheinland-Pfalz hat unter den Ländern die Federführung für die Kennzeichnung von Filmen und arbeitet in diesem Zusammenhang eng mit der FSK zusammen.

Weitere Informationen zur Ländervereinbarung und dem Aufgabenspektrum der Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden finden Sie hier.

USK

Computerspiele, die in Deutschland vermarktet werden, werden bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) unter Mitwirkung der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) – für die jeweilige Altersgruppe freigegeben.

Die Alterskennzeichnung von Computerspielen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist eine Aufgabe der Jugendministerien der Länder.

Die Federführung unter den Ländern für die Kennzeichnung von Computerspielen obliegt Nordrhein-Westfalen, das für die Kennzeichnung eng mit der USK zusammenarbeitet.

Ansprechpartnerin

Nicole Müller
Tel.: 06131 - 16 2181
E-Mail: nicole.mueller(at)mffki.rlp.de