Landesbeirat Abschiebungshaft
Der Landesbeirat für den Vollzug der Abschiebungs- und Zurückweisungshaft in Rheinland-Pfalz hat sich am 21. August 2013 konstituiert.
Im Beirat vertreten sind Abgeordnete aller im Landtag vertretenen Fraktionen, die Kirchen sowie Expertinnen und Experten aus dem Bereich des Flüchtlingswesens.
Das Land Rheinland-Pfalz ist gesetzlich leider noch verpflichtet, eine Abschiebungshafteinrichtung vorzuhalten. Solange es Abschiebungshaft gibt, wird die Landesregierung alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um sie zu vermeiden. Gleichzeitig soll die Haft aber so human wie möglich gestaltet werden. Die Umsetzung der Neukonzeption der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim läuft bereits, beziehungsweise ist in Planung. Der Landesbeirat Abschiebungshaft begleitet diesen Prozess nachhaltig und legt in einem jährlichen Bericht Empfehlungen und Anregungen zur Verbesserung der Haftbedingungen dar.
Der Landesbeirat ist mit eigenen Rechten ausgestattet, so dass er ohne Einschränkungen die Anregungen, Wünsche und Beanstandungen der Abschiebungshäftlinge entgegen nehmen kann. Er ist zudem berechtigt Abschiebungshäftlinge ohne Voranmeldung zu besuchen. Der Schriftverkehr zwischen Landesbeirat und Abschiebungshäftlingen darf außerdem nicht kontrolliert werden.
Ansprechpartnerinnen
Katharina Ludwig
Tel.: 06131-165618
E-Mail: katharina.ludwig(at)mffki.rlp.de
Gabriele Stein
Tel.: 06131-165114
E-Mail: gabriele.stein(at)mffki.rlp.de