Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug

Gerechtere Aufteilung der Lohnsteuer für geringer verdienende Ehefrauen und eingetragene Lebenspartnerinnen

Erwerbstätige Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner können die Steuerklassenkombination IV/IV (gesetzlicher Regelfall) und auf Antrag die Steuerklassenkombination III/V sowie die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen.

Der Faktor, der vom Finanzamt ermittelt wird, ist ein Multiplikator, der die steuermindernde Wirkung des Splittingtarifs bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt und diese schon beim monatlichen Abzug auf beide Eheleute bzw. Lebenspartnerinnen und -partner nach ihren tatsächlichen Einkommensanteilen verteilt. Außerdem werden mit dem Faktorverfahren - wie auch in der Steuerklassenkombination IV/IV - bei beiden mindestens die ihnen persönlich im Lohnsteuerabzug zustehenden Steuerentlastungen (vor allem Grundfreibetrag, ggf. Kinderfreibeträge) berücksichtigt.

Vorteil des Faktorverfahrens: Die Lohnsteuersumme entspricht recht genau der Jahreseinkommensteuer; es gibt weniger Steuernachzahlungen als bei der Steuerklassenkombination III/V. Vor allem aber bleibt vielen Frauen deutlich mehr ihres Nettogehalts als in Steuerklasse V.

Hier finden Sie das Infoblatt zum Faktorverfahren.

Ansprechpartner

Luna König
E-Mail: luna.koenig(at)mffki.rlp.de

Sandra Katzenberger
E-Mail: sandra.katzenberger(at)mffki.rlp.de