Eine Tastatur darauf ein Zettel mit dem Wort Sexismus
Eine Tastatur darauf ein Zettel mit dem Wort Sexismus

Was ist Sexismus?

Der Begriff „Sexismus“ beschreibt eine auf das Geschlecht bezogene Diskriminierung. Diese Definition wird im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in der Forschung verwendet.

Der aus dem Englischen stammende Begriff „Sexismus“ wird oft fälschlicherweise mit dem Begriff der „Sexuellen Belästigung“ gleichgesetzt und synonym verwendet. Dabei meint Sexismus wesentlich mehr als sexuelle Belästigung, da er auch geschlechterstereotype und vorurteilsbehaftete Überzeugungen und Einstellungen umfasst. Sexistische Handlungen und Äußerungen können also sowohl feindselig als auch wohlwollend, sowohl aus offen negativen als auch aus positiven Einstellungen heraus erfolgen.

Hier einige Beispiele für Sexismus:

  • Wenn Frauen erleben, dass in ihrem Arbeitsumfeld mehr Wert auf ihr Äußeres als auf ihre fachliche Kompetenz gelegt wird.
  • Wenn Frauen bei gleicher Kompetenz für gleichwertige Arbeit weniger Geld verdienen. 
  • Wenn Frauen, unter dem Vorwand sie schützen zu wollen, bestimmte Tätigkeiten untersagt sind.

Sexuelle Belästigung ist laut AGG „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten“, das dazu führt, dass sich eine Person unwohl und in ihrer Würde verletzt fühlt. Hierzu zählen, neben einer unerwünschten körperlichen Berührung, auch Aufforderungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das unerwünschte Zeigen und sichtbare Anbringen pornografischer Darstellungen.

Weder „Sexismus“ noch „sexuelle Belästigung“ beschränken sich auf weiblich gelesene Personen. (Das gelesene Geschlecht ist das Geschlecht, dass andere Personen einem Menschen auf Grund seines Aussehens und seines Verhaltens zuschreiben.) Per Definition können Männer, Frauen und nicht binäre Menschen gleichermaßen von geschlechterbezogener Diskriminierung und sexueller Belästigung betroffen sein. Doch die Forschung zeigt auf, dass im Alltag weiblich gelesene Personen wesentlich häufiger Sexismus ausgesetzt sind und sexuelle Belästigung erfahren als Männer.

Es werden also überproportional viele Frauen sexuell belästigt und diskriminiert. Das zeigt, wie sexuelle Diskriminierung und Gewalt instrumentalisiert werden, um die Verschiebung des Machtverhältnisses von Frauen und Männern hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe zu verhindern und veraltete Rollenbilder zu zementieren.

Im Frühjahr 2024 hat das Frauenministerium für das Land Rheinland-Pfalz die Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ unterzeichnet und sich so dem Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ angeschlossen. Das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft e. V. hat die Zielsetzung Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen, hinzusehen und wirksame Maßnahmen dagegen zu verankern. Mehrere Hundert staatliche und nichtstaatliche Institutionen, Unternehmen, Kultur- und Medieneinrichtungen sind Teil des Bündnisses, um gemeinsam Sexismus entschieden entgegenzutreten.

 

#MeToo hat eine breite Diskussion über sexuelle Gewalt und Sexismus in der Öffentlichkeit ausgelöst. Um diese Debatte in verschiedenen gesellschaftlichen Zusammenhängen zu benennen, hatte das rheinland-pfälzische Frauenministerium 2019 die Kampagne „Laut♀Stark – Meine Stimme gegen Sexismus“ ins Leben gerufen.

Ziel dieser Kampagne war eine Veränderung der Strukturen, die Sexismus derzeit noch ermöglichen, wie die ungleiche Machtverteilung zwischen den Geschlechtern und gewachsene Abhängigkeiten. Dabei ging es vor allem darum, die Kultur des Schweigens zu brechen und Verantwortung zuzuordnen. Ein gesellschaftlicher Wandel in diesem Bereich trägt dazu bei, Sexismus langfristig die Grundlage zu entziehen.

Im Rahmen der Kampagne fungierten Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, als Botschafterinnen und Botschafter. Bei Auftritten, Reden und Statements griffen sie das Thema auf und positionierten sich dazu

Darüber hinaus hat Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der 29. Frauen- und Gleichstellungsministerkonferenz (GFMK) im Jahr 2019 Sexismus in einem Leitantrag und als Schwerpunkt der GFMK positioniert. Im Fokus stand dabei das Machtgefälle zwischen Männern und Frauen und die daraus resultierende strukturelle Diskriminierung von Frauen. Außerdem starteten im Zuge der GFMK alle Frauen- und Gleichstellungsministerinnen und -minister der Bundesländer den Aufruf „Gemeinsam gegen Sexismus!“.

Am 22. November 2019 fand zudem eine halbtägige Fachtagung zum Thema „Zwei Jahre #MeToo“ im Mainzer Landesmuseum statt. Unter anderem haben hier einige der Botschafterinnen und Botschafter von ihren Erfahrungen berichtet.

Als interne Maßnahme gegen Sexismus hat die Landesregierung 2020 eine Anlaufstelle für von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung ins Leben gerufen. Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich bei dieser unabhängigen Anlauf und Clearingstelle qualifiziert in einem vertraulichen Rahmen beraten zu lassen. Die Anlaufstelle ist bei der pro familia Beratungsstelle in Mainz angesiedelt.

Die Landesregierung trägt so ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin dem Thema Sexismus in der Arbeitswelt Rechnung und zeigt, dass es gegenüber sexueller Belästigung und sexueller Gewalt keinerlei Toleranz geben darf.

Ein unabhängiges Beratungsangebot für Beschäftigte, die sexuelle Gewalt erleben, kann sehr hilfreich sein. Denn die große Mehrzahl der Betroffenen holt sich keine Hilfe. Häufig ist es für Betroffene sehr schwer, sich gegen sexuelle Übergriffe zur Wehr zu setzen. Sie sind einer großen psychischen Belastung ausgesetzt und fürchten oft berufliche Nachteile oder gar Repressionen. Hier ist ein gesellschaftliches Umdenken notwendig, weg von Verharmlosung und Schuldumkehr, hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe aller Geschlechter in sämtlichen Lebensbereichen.

Ansprechpersonen

Rika Esser
E-Mail: rika.esser(at)mffki.rlp.de

Sandra Katzenberger
E-Mail: sandra.katzenberger(at)mffki.rlp.de