Kinderrechte
Kinder haben Rechte und Eltern haben das Recht und die Aufgabe, Kinder dabei zu unterstützen, ihre Rechte einzufordern und auszuüben. Der Staat ist für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verantwortlich.
Voraussetzung ist, dass die Rechte der Kinder im Bewusstsein sind und alle, die mit Kindern leben und arbeiten, sensibel auf die Würde des Kindes und seiner Rechte achtet. Aus diesem Grund informiert das Jugendministerium über die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtskonvention) und unterstützt die Kommunen rund um den Weltkindertag über die rheinland-pfälzische „Woche der Kinderrechte“.
Für Kinderrechte macht sich Rheinland-Pfalz auch auf der Ebene der Gesetzgebung stark. So zeigen folgende Bundesratsinitiativen von Rheinland-Pfalz, wie wichtig dem Land die Umsetzung der Kinderrechte ist:
- Kinderrechte ins Grundgesetz!
- Rücknahme der sogenannten Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention
- Kinderlärm – kein Grund zur Klage