Elterngeld
ÄNDERUNGEN für Geburten ab 01.04.2024
Der Bundesgesetzgeber hat beim Elterngeld einige Änderungen beschlossen. Die folgenden Informationen zum Elterngeld gelten für Geburten ab 01.04.2024 mit folgenden Abweichungen:
- Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, beträgt für Paare und Alleinerziehende 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
- Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Eltern, deren Kinder mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren wurden, können weiter für mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Dies gilt auch für Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen sowie für Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten.
Weitere Hinweise zu den geänderten Regelungen finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hier.
An wen muss ich mich wenden?
Elterngeld beantragen Sie in Rheinland-Pfalz bei den Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen. Auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums können Sie sich die Adresse und Telefonnummer Ihrer Elterngeldstelle über eine Suche durch Eingabe Ihrer Postleitzahl anzeigen lassen.
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag zu unterschreiben.
ElterngeldDigital
Youtube-Video
des Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Das Video von YouTube wird durch Klick oder Touch aktiviert. Dabei werden Daten an den Anbieter übermittelt. Zur Datenschutzerklärung.
Den Antrag erhalten Sie auch bei der Elterngeldstelle Ihrer Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung. Zusätzlich steht er mit weiteren Informationen auf dieser Seite zum Download bereit.
Ihre Elterngeldstelle berät Sie gerne bei Fragen zu Ihrem Antrag.
Elterngeldstellen
Formulare
Für Geburten ab 01.04.2024
Antrag online erstellen
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen.
Ergänzende Formulare aufgrund der Covid-19-Pandemie
Leistungsbeschreibung
Basiselterngeld erhalten Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise nicht mehr als 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Das Elterngeld wird an nichtselbstständig Beschäftigte, selbstständige und erwerbslose Eltern sowie an Studierende und Auszubildende gezahlt. Großeltern und sonstige Verwandte bis zum 3. Grad sowie Adoptiveltern haben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Elterngeld.
Das ElterngeldPlus können alle Mütter und Väter nutzen, die ihr Elterngeld länger beziehen möchten: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus ist besonders auf Eltern ausgerichtet, die während des Bezugs von Elterngeld einer Teilzeitarbeit nachgehen möchten.
Entscheiden Sie sich als Elternpaar zeitgleich in Teilzeit zu arbeiten, erhalten Sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate - den sogenannten "Partnerschaftsbonus". Berechtigte können wählen, ob sie zwei, drei oder vier Monate Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen; dabei müssen beide zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sein. Sie können frei entscheiden, wann Sie den Partnerschaftsbonus im Rahmen Ihres Elterngeldbezugszeitraums in Anspruch nehmen möchten.
Auch Alleinerziehende können wählen, ob sie zwei, drei oder vier Monate Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen; dabei müssen sie zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sein.
Aus Anlass der Covid-19-Pandemie können "ergänzende Regelungen" in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie von diesen ergänzenden Regelungen Gebrauch machen möchten, nutzen Sie bitte die "Antragsergänzungen", die als ausfüllbare PDFs im Download-Bereich dieser Seite zur Verfügung stehen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Basiselterngeld beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt. Es liegt grundsätzlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. Wenn während des Bezugs von Elterngeld auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird, verringert sich die Elterngeldleistung entsprechend.
Bei Mehrlingsgeburten besteht ein Elterngeldanspruch. Das errechnete Elterngeld wird für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um einen Mehrlingszuschlag von monatlich 300 Euro erhöht.
Familien mit zwei oder mehr Kindern können – abhängig vom Alter der Kinder – einen Geschwisterbonus erhalten. Dieser beträgt 10 Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro monatlich.
Das ElterngeldPlus beträgt mindestens 50 Prozent des Basiselterngeldes und kann - abhängig von der Höhe des Erwerbseinkommens - bis zur gleichen Höhe über den doppelten Zeitraum gezahlt werden. Es liegt grundsätzlich zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.
Durch den Partnerschaftsbonus erhalten Eltern jeweils zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
Welche Form und Frist muss ich beachten?
Das Elterngeld müssen Sie schriftlich beantragen. Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate vor dem Monat möglich, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle Ihrer Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung eingegangen ist.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch auf den Webseiten des Bundesfamilienministeriums sowie des Familienportals.
Dort können Sie zudem mit Hilfe eines Elterngeldrechners Ihren Anspruch auf Elterngeld grob ermitteln.
Publikationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Broschüre (Stand: Dezember 2023)
Flyer (Stand: November 2022)
Ansprechpartner
Gregor Beilmann
E-Mail: gregor.beilmann(at)mffki.rlp.de