Sexualisierte Gewalt
Als sexualisierte Gewalt sind alle sexuellen Handlungen anzusehen, die dem Opfer aufgedrängt oder aufgezwungen werden. Zu sexualisierter Gewalt zählen: Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung und alle Formen sexueller Bedrohung, Übergriffe oder Ausbeutung, die einen Eingriff in die Würde und Freiheit des Opfers darstellen.
Im Rahmen der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen repräsentativen Studie zur „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ wurden 10.000 Frauen befragt. Dabei gab es folgende Ergebnisse zu sexualisierter Gewalt:
- 58 % der Befragten haben unterschiedliche Formen von sexueller Belästigung erlebt.
- Rund 25 % der in Deutschland lebenden Frauen haben Formen körperlicher oder sexualisierter Gewalt (oder beides) durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt.
- 13 % der befragten Frauen, also fast jede siebte Frau, gaben an, seit dem 16. Lebensjahr Formen von sexualisierter Gewalt erlebt zu haben (hierunter sind nur strafrechtlich relevante Formen erzwungener sexueller Handlungen zu verstehen).
Hilfe bei sexualisierter Gewalt
Die 12 Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz bieten Frauen, die von sexualisierter Gewalt – auch in engen sozialen Beziehungen – und von Stalking betroffen sind, Beratung und Begleitung an, auf Wunsch auch anonym. Ihre Unterstützungsangebote umfassen unter anderem psychosoziale Beratung, Krisenintervention, Selbsthilfeangebote, rechtliche Beratung oder Begleitung zu Polizei, Gerichtsverhandlungen, Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern. Das Beratungsangebot steht ebenso Vertrauenspersonen Betroffener offen.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Frauennotrufe.
Anonyme Spurensicherung
Die Forensische Ambulanz des Instituts für Rechtsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, das Verbundkrankenhaus in Wittlich und das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen in Trier dokumentieren gerichtsfest Verletzungen von Opfern, auch wenn keine Anzeige erstattet wurde. Die Untersuchungsergebnisse werden in der Forensischen Ambulanz des Instituts für Rechtsmedizin bis zu einer möglichen Anzeigenerstattung des Opfers archiviert. Zur Dokumentation Ihrer Verletzungen und zur Spurensicherung nach einer Vergewaltigung müssen Sie sich direkt an die genannten Institutionen wenden. Die Telefon-Nummern finden Sie hier unter "Weitere Beratungs- und Hilfeeinrichtungen".
Im Rahmen des Projekts „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ wird Frauen und Mädchen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, eine spezielle medizinische Untersuchung und Versorgung, sowie auf Wunsch eine vertrauliche Spurensicherung angeboten – ebenfalls unabhängig von der Erstattung einer Anzeige bei der Polizei. Angeschlossen sind die Universitätsklinik Mainz und das Klinikum Worms. Die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter „Weitere Beratungs- und Hilfeeinrichtungen“. Siehe auch die Homepage www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/
Ansprechpartnerinnen
Sarah Rahe
Tel.: 06131 - 164196
E-Mail: sarah.rahe(at)mffki.rlp.de
Stephanie Jost
Tel.: 06131 - 164193
E-Mail: stephanie.jost(at)mffki.rlp.de
Sabine Amend-Schunke
Tel.: 06131 - 164158
E-Mail: sabine.amend-schunke(at)mffki.rlp.de