Symbolbild: Gewalt - und jetzt?

Notrufnummer 110

Zwei Mitarbeitende der Polizei in Uniform

Rufen Sie bei Gewalt die Polizei über die Notrufnummer 110 an!

Egal ob physisch oder psychisch – Gewalt ist strafbar und sollte angezeigt werden.

Hilfetelefon 116 016

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter 116 116

Unter der Telefonnummer 116 016 können von Gewalt betroffene Frauen aus dem gesamten Bundesgebiet rund um die Uhr kostenlos, mehrsprachig und anonym Hilfe und Beratung erhalten.

Symbolbild: Was tun, wenn Sie Gewalt erfahren?

Wer hilft Ihnen?

Was sind Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen?

Sie sind oft die erste Anlaufstelle für gewaltbetroffene Frauen. Sie beraten ganzheitlich und nur im Interesse der Frau, auf Wunsch auch anonym. Dabei ist nicht wichtig, ob die erlebte Gewalt in der Vergangenheit liegt, akut ist oder in Zukunft befürchtet wird.

Die Beratungsstellen möchten Frauen dabei unterstützen, neue Perspektiven und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, um ein gewaltfreies Leben zu führen.

Wie helfen Ihnen die Fachberatungsstellen?

Bei den Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstellen bekommen Sie vertrauliche, unbürokratische und schnelle Hilfe. Sie beraten und unterstützen Sie mit Blick auf Ihre Rechte – auch das Sorgerecht für Ihre Kinder – und über Möglichkeiten des Schutzes. Sie stellen Kontakte zu Behörden und weiteren Hilfsangeboten her und begleiten Sie gern auch dorthin.

Weitere Infos

Die Beratungsstellen sind auch Ansprechpartnerinnen für Angehörige und Unterstützungspersonen.

Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen (frauenhaeuser-rlp.de)

Wie hilft Ihnen die Polizei?

Rufen Sie in Notsituationen immer zuerst die Polizei: 110

Die Polizei kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Sie und Ihre Kinder zu schützen.

Die Polizei kann:

  • den Täter längerfristig aus der Wohnung verweisen und ihm die Rückkehr in die Wohnung verbieten (Wegweisung und Rückkehrverbot),
  • dem Täter verbieten, sich Ihnen zu nähern oder bewusst ein Zusammentreffen mit Ihnen herbeizuführen (Näherungsverbot),
  • dem Täter verbieten, Verbindung auch über Fernkommunikation (Telefon, Handy, Internet usw.) mit Ihnen aufzunehmen (Kontaktverbot),
  • dem Täter verbieten, sich an bestimmten Örtlichkeiten (z. B. in der Nähe Ihrer Wohnung, des Kindergartens, Ihrer Arbeitsstelle) aufzuhalten (Aufenthaltsverbot),
  • den Täter auch in Gewahrsam nehmen, vor allem, wenn er gegen die anderen Anordnungen verstößt.

Weitere Infos

Die aufgezählten rechtlichen Maßnahmen können für mehrere Tage verfügt werden. Geht danach weiter Gefahr vom Täter aus, ist eine Verlängerung möglich. In dieser Zeit können Sie sich beraten lassen, in Ruhe weitere Entscheidungen treffen und weitere Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz stellen. Dabei unterstützt die Polizei Sie gern.

Mit Ihrem Einverständnis gibt die Polizei Ihren Namen und Ihre Adresse an eine Interventionsstelle weiter oder nennt Ihnen eine Beratungsstelle, an die Sie sich wenden können.

Was sind Frauenhäuser?

In Frauenhäusern finden gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu jeder Tages- und Nachtzeit Schutz und Zuflucht. Nationalität, Religion oder Einkommen spielen dabei keine Rolle.

Die Adressen der Frauenhäuser werden zur Sicherheit der Bewohnerinnen geheim gehalten.

Männer dürfen die Frauenhäuser nicht betreten.

Wie können Ihnen die Frauenhäuser helfen?

Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser bieten Ihnen in Gesprächen Hilfe bei der Verarbeitung der Gewalterlebnisse an und helfen Ihnen bei Behörden- und Ämtergängen (Polizei, Gericht, Jobcenter, Sozial- und Jugendamt). Wenn Sie möchten, stellen sie Kontakt zu einer Rechtsvertretung her. Welche Schritte Sie unternehmen wollen, entscheiden Sie selbst. Kinder
sind in der Regel von Beziehungsgewalt mitbetroffen und oft traumatisiert. Für sie gibt es daher in den Frauenhäusern ein eigenständiges Unterstützungsangebot.

Weitere Infos

Frauenhäuser (frauenhaeuser-rlp.de)

Was sind Interventionsstellen?

Die Interventionsstellen nehmen nach einem Polizeieinsatz Kontakt mit den gewaltbetroffenen Frauen auf, wenn diese damit einverstanden sind, und bieten eine psychosoziale Erstberatung an.

Was sind Kinder-Interventionsstellen?

Wenn Kinder Gewalt gegen ihre Mutter miterleben, hat das massive psychische Auswirkungen auf ihre Entwicklung. Für Kinder und Jugendliche aus gewaltgeprägten Familien ist außerdem das Risiko größer, selbst misshandelt und missbraucht, aber auch selbst Täter oder Täterin zu werden. Daher bieten die Kinder-Interventionsstellen eigenständige, niedrigschwellige Beratungsangebote für Kinder an. Sie sind an die Interventionsstellen angegliedert und werden bei Bedarf miteinbezogen.

Wie helfen Ihnen Interventionsstellen?

Die Interventionsstellen melden sich unaufgefordert bei Ihnen, nachdem Sie die Polizei wegen häuslicher Gewalt gerufen haben. Sie müssen der Polizei nur Ihr Einverständnis geben.

Die Interventionsstellen informieren über rechtliche Möglichkeiten (z. B. die Antragstellung nach dem Gewaltschutzgesetz) und erstellen mit der Betroffenen einen Schutz- und Sicherheitsplan. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen wie der Polizei, der Justiz und anderen Opferschutzeinrichtungen wie Frauenhäusern, Frauennotrufen und Kinderschutzeinrichtungen zusammen.

Rufen Sie bei häuslicher Gewalt immer die Polizei!
Notrufnummer: 110

Weitere Infos

Interventionsstellen (interventionsstellen-rlp.de)

Was sind Frauennotrufe?

Sexualisierte Gewalt hat viele Erscheinungsformen, zum Beispiel sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch in der Kindheit oder Vergewaltigung.

Frauen erfahren sexualisierte Gewalt nicht nur durch Fremde, sondern weit häufiger durch Beziehungspartner. Zwei Drittel aller Fälle finden im Umfeld der Familie und des Haushalts statt.

Die Frauennotrufe beraten und unterstützen Sie, wenn Sie von sexualisierter Gewalt und/oder Stalking betroffen sind. Auch Vertrauenspersonen können sich an die Frauennotrufe wenden.

Wie helfen Ihnen Frauennotrufe?

Von Frauennotrufen können Sie sich telefonisch (auf Wunsch auch anonym), per Chat, Video-Call oder persönlich unter vier Augen beraten lassen.

Weitere Infos

Frauennotrufe (s.rlp.de/IdML9)

Frauen, die von sexualisierter oder körperlicher Gewalt betroffen sind, wollen häufig (zunächst) keine Strafanzeige stellen, da der Täter oft aus dem eigenen sozialen Umfeld stammt. Gerade nach sexualisierter Gewalt erleben Betroffene aber auch dann häufig Gefühle wie Scham, Ängste und ein (unbegründetes!) Mitschuldbewusstsein, wenn der Täter nicht aus ihrem Umfeld kommt. Aus Angst zu einer Anzeige gedrängt zu werden, lassen sie sich oftmals auch nicht medizinisch versorgen.

Die medizinische Versorgung unterliegt immer der ärztlichen Schweigepflicht. Mit diesem Angebot möchten wir darüber hinaus sicherstellen, dass gewaltbetroffene Frauen sich in Kliniken in Rheinland-Pfalz kostenlos vertraulich medizinisch versorgen lassen können, ohne fürchten zu müssen, dass der Täter in Regress genommen und so die Tat gegen ihren Willen doch noch bekannt wird. Außerdem sollen Frauen ermutigt werden, die Spuren der Tat gerichtsfest sichern zu lassen. Sollten sich Betroffene später doch für eine Anzeige entscheiden, können sie auf diese Spuren zurückgreifen. Diese Untersuchungsbefunde können äußerst wichtig sein für ein späteres Gerichtsverfahren.

Je schneller Betroffene sich bei einer der beteiligten Kliniken melden, desto besser: Körperliche Verletzungen verheilen zum Teil innerhalb weniger Tage und Spuren können durch Körperreinigung verloren gehen. Daher ist es wichtig möglichst zeitnah Verletzungen zu dokumentieren und bei sexualisierter Gewalt Spuren zu sichern. Auch kleinste Verletzungen wie Kratzer oder Hämatome ("blaue Flecken")  können im Falle einer Strafanzeige wichtige Befunde darstellen und sollten daher dokumentiert werden, auch wenn die Betroffene keine medizinische Versorgung benötigt.

Wie helfen Ihnen die Kliniken?

Alle Ärztinnen und Ärzte der teilnehmenden Kliniken sind im Umgang mit gewaltbetroffenen Frauen geschult. Sie gehen sensibel auf Ihre Bedürfnisse ein. Gleichzeitig sind sie rechtsmedizinisch besonders geschult, so dass sie sicherstellen können, dass die gesicherten Befunde später gerichtsverwertbar sind.

Sie als Betroffene entscheiden, was untersucht und dokumentiert werden soll. Die Befunde werden anschließend beim Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Mainz über mehrere Jahre gesichert aufbewahrt. Erst wenn Sie eine Strafanzeige erstatten und einer Schweigepflichtsentbindung zustimmen, erfolgt eine Weitergabe an die Ermittlungsbehörden. Sie entscheiden also ausschließlich selbst über eine Strafanzeige und können dann über Ihre Beweise verfügen.

Auf Wunsch wird Ihnen anschließend ein Kontakt zur regionalen Frauenunterstützungseinrichtung vermittelt, die Sie dabei unterstützt das Erlebte zu verarbeiten und Sie auch bei der Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige beraten kann.

Dieses Angebot ist für Sie kostenfrei und vertraulich!

https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/bundeslaender/rheinland-pfalz/in-rheinland-pfalz 

Was sind Kinderschutzdienste?

Die Kinderschutzdienste treten für den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein.

Wie helfen Kinderschutzdienste Ihren Kindern?

Sie sind Anlaufstellen für Jungen und Mädchen, die physisch und/oder psychisch misshandelt, sexuell missbraucht oder vernachlässigt werden oder bei denen man solche Umstände vermutet. Kinderschutzdienste helfen Kindern und Jugendlichen dabei, sich vor weiteren Gefahren zu schützen, traumatische Erlebnisse zu verarbeiten und ihre seelischen und körperlichen Verletzungen zu heilen.

Weitere Infos

Kinderschutzdienste (s.rlp.de/ZmR0a)

Präventionsbüro Ronja (notruf-westerburg.de/ronja/)

Was ist eine Mädchenberatung?

Für Mädchen und junge Frauen, die psychische und/oder physische und/oder sexuelle Gewalt erlebt haben, gibt es in Rheinland-Pfalz eine eigenständige Beratung und Zufluchtsorte.

Wie hilft die Mädchenberatung?

Mädchenberatung bietet neben anonymer Beratung auch Kriseninterventionen (z. B. bei Essstörungen) an. Diese Angebote können die Mädchen auch ohne ihre Eltern in Anspruch nehmen.

Weitere Infos

Neben den speziellen Angeboten können sich jugendliche Mädchen und junge Frauen auch an die Frauennotrufe wenden.

Mädchenberatung (s.rlp.de/aukD7)

Frauennotrufe beraten auch Mädchen und junge Frauen (s.rlp.de/IdML9)

Was sind Täterarbeitseinrichtungen?

Die Täterarbeitseinrichtungen (Beratungsstellen „Contra häusliche Gewalt“) helfen gewalttätigen Männern in engen sozialen Beziehungen (häusliche Gewalt), sich mit ihren Gewalttaten auseinanderzusetzen und ihr Verhalten zu ändern. Mit gezielten Programmen lernen sie, ihre Gefühle und Affekte besser wahrzunehmen und sich in Krisensituationen zu kontrollieren. Dies verhindert neue Gewalttaten.

Wie helfen die Täterarbeitseinrichtungen?

Die meisten Männer, die an den Kursen gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (häusliche Gewalt) teilnehmen, erfüllen damit eine gerichtliche Auflage. Aber viele finden auch aus eigenem Antrieb den Weg in die Beratungsstellen, z. B. weil sie ihre Partnerin nicht verlieren möchten.

Die Männer werden mit ihren Gewalttaten und den Folgen für das Opfer konfrontiert und üben gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien ein. Das geschieht in Einzelgesprächen und Gruppentraining.

Kontakt und weitere Infos

Beratungsstellen (s.rlp.de/lTdnF)

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Wer hilft Ihnen in besonderen Lebenslagen?

Was ist Genitalbeschneidung bei Frauen und Mädchen?

Weibliche Genitalbeschneidung ist ein gravierender Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers und die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen. Sie ist eine der schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen und kann erhebliche körperliche Komplikationen und seelische Belastungen zur Folge haben. Die meisten betroffenen Frauen leiden ein Leben lang darunter.

Wer kann Ihnen wie helfen?

Wenn Sie oder Ihre Tochter von Genitalbeschneidung betroffen oder bedroht sind, gibt es Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen, an die Sie sich wenden können.

Es gibt neben einer Beratung auch verschiedene chirurgische Möglichkeiten zur Rekonstruktion der weiblichen Genitalien.

Kontakt und weitere Infos

Die weibliche Genitalbeschneidung ist nach § 226 a Strafgesetzbuch eine Straftat. Auch die Durchführung der Beschneidung im Ausland ist strafbar.

Anlaufstellen (s.rlp.de/fgmc)

Wohnungslose Frauen sind in der Öffentlichkeit kaum sichtbar. Viele von ihnen leben in schlechten Wohnverhältnissen und sind z. B. bei Bekannten untergekommen, die die Hilflosigkeit der Frauen ausnutzen. Dadurch sind sie besonders von Gewalt bedroht.

Ohne privaten Rückzugsort sind sie darüber hinaus durch Gewalt im öffentlichen Raum bedroht.

Zudem sind wohnungslose Frauen besonderen Risiken von Gewalt und Übergriffen in männlich dominierten Notunterkünften ausgesetzt.

Wer kann Ihnen helfen?

Es gibt Notunterkünfte, die Sie nach Geschlechtern getrennt aufnehmen.

Einrichtungen und Fachberatungsstellen (s.rlp.de/PQz9V)

Sucht und Gewalt sind in vielen Fällen eng miteinander verknüpft. Auslöser von Suchterkrankungen bei Frauen sind häufig gesellschaftliche Bedingungen, die zu sozialen Benachteiligungen und abhängigen Lebensbedingungen führen.

Wer kann Ihnen helfen?

In Rheinland-Pfalz gibt es frauenspezifische Suchtberatungsstellen, die Sie unterstützen. Bei häuslichen Gewalterfahrungen nehmen einige Frauenhäuser Frauen mit Suchterkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen auf. Dabei kooperieren sie eng mit den frauenspezifischen Suchtberatungsstellen.

Suchtberatungsstellen (s.rlp.de/W0nql)

Weshalb sind Frauen mit Behinderungen besonders bedroht?

Frauen mit Behinderungen sind in der Regel zwei- bis dreimal häufiger von häuslicher Gewalt betroffen als Frauen ohne Behinderungen.

Sie sind oft auf Hilfe von außen angewiesen und dadurch besonders gefährdet. Sie erfahren alle Formen von Gewalt nicht nur von ihrem Partner, sondern auch von pflegenden oder betreuenden Personen. Das geschieht sowohl in ihrem häuslichen Umfeld als auch in den Einrichtungen, in denen sie leben.

Durch ihre Behinderung sind die Frauen meist stärker abhängig vom Täter. So fällt es ihnen besonders schwer, etwas an ihrer Situation zu ändern. Sie zeigen Gewalterfahrungen seltener an und suchen sich insgesamt seltener Hilfe.

Wer kann Ihnen helfen?

Als spezialisierte Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit Behinderungen ist vor allem KOBRA zu nennen. Dort finden Sie als Betroffene ebenso Unterstützung wie als Angehörige und Fachkraft.

Wenn Sie in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung leben und Gewalt erfahren, wenden Sie sich vertrauensvoll an die dortige Frauenbeauftragte.

Weitere Infos

Alle Stellen zur Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen stehen auch Frauen mit Behinderungen zur Verfügung.

Frauenberatung KOBRA (s.rlp.de/ISm98)

Suse – sicher und selbstbestimmt. Im Recht. (suse-hilft.de/de)

Was ist Zwangsprostitution?

Zwangsprostitution ist eine häufige Form des Menschenhandels, der als schwerwiegende Straftat gilt. Davon sind überwiegend Frauen betroffen. Sie werden unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und dann gewaltsam in die Prostitution gezwungen. Zusätzlich nimmt man ihnen oft ihre Papiere weg. Aus solchen Abhängigkeitsverhältnissen können sie nur schwer entkommen.

Wer kann Ihnen helfen?

Wenn Sie von Menschenhandel betroffen sind, können Sie sich an eine Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung wenden. Auch spezialisierte Prostituiertenberatungsstellen können Ihnen hilfreich zur Seite stehen.

Weitere Infos

Beratungsstellen von SOLWODI (solwodi.de)

Beratungsstellen für Prostituierte (s.rlp.de/HXC4f)

Was ist Zwangsverheiratung?

Zwangsverheiratung ist strafbar und verstößt gegen das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensplanung. Dennoch gibt es auch in Rheinland-Pfalz Fälle, in denen Menschen - meist junge Frauen - gegen ihren Willen verheiratet werden. Teilweise geschieht dies in den Schulferien im Heimatland ihrer Eltern. Oft handeln die Eltern in dem Glauben, das Beste für ihr Kind zu tun.

Wer kann Ihnen helfen?

Etliche Beratungsstellen unterstützen Sie bei drohender und bereits erfolgter Zwangsverheiratung. Zögern Sie nicht, mit einer der hier genannten Kontakt aufzunehmen!

Beratungsstellen (s.rlp.de/ujyDd)

Was zeichnet Gewalt gegen queere Menschen aus?

Feindlichkeit, Gewalt und Übergriffe gegen LGBTIQ*- Personen sind auch heute noch weit verbreitet. LGBTIQ* steht im Englischen unter anderem für homo- und bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Personen. Das Sternchen meint alle weiteren Personen, die wegen ihrer Geschlechtsdefinition und sexuellen Orientierung Diskriminierung und Gewalt erfahren.

Wer kann Ihnen helfen?

In Rheinland-Pfalz gibt es inzwischen die Fachberatungsstelle Quint*, die auf die besonderen Bedürfnisse von gewaltbetroffenen LGBTIQ*- Menschen eingehen kann.

Weitere Infos

Quint* (www.quint-beratung.de)

Weitere Ansprechstellen (s.rlp.de/D1m0N)

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Symbolbild: Weitere Notrufnummern und Hilfeangebote

Warbede Frauennotrufe ALZEY Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt
Telefon: 06731 4841241 
E-Mail: alzey(at)warbede.de

Frauennotruf - Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt Idar-Oberstein
Telefon: 06781 45599 
E-Mail: info(at)frauennotruf-idar-oberstein.de

Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen Koblenz e.V. 
Telefon: 0261 35000
E-Mail: mail(at)frauennotruf-koblenz.de

Notruf und Beratungsstelle für von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen, Landau
Telefon: 06341 83437 
E-Mail: Aradia-Landau(at)t-online.de

Wildwasser und Notruf Ludwigshafen e.V.
Telefon: 0621 628165
E-Mail: team(at)wildwasser-ludwigshafen.de

Frauennotruf Mainz e.V. - Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt, Mainz
Telefon: 06131 221213 
E-Mail: info(at)frauennotruf-mainz.de

FrauenNotruf und Beratung Rhein-Hunsrück-Kreis e.V., Simmern
Telefon: 06761 13636
E-Mail: kontakt(at)frauennotruf-rheinhunsrueck.de

Notruf und Beratung für Frauen und Mädchen bei Vergewaltigung und sexualisierte Gewalt für Frauen und Mädchen, Speyer
Telefon: 06232 28833
E-Mail: frauennotruf-Speyer(at)t-online.de

Frauennotruf Trier
Telefon: 0651 2006588
E-Mail: info(at)frauennotruf-trier.de

Notruf Frauen gegen Gewalt e.V., Westerburg
Telefon: 02663 8678
E-Mail: notruf(at)frauenzentrum-beginenhof.de

Warbede Frauennotrufe Worms Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt
Telefon: 06241 6094 
E-Mail: worms(at)warbede.de

Frauennotruf Zweibrücken e.V.
Telefon: 06332 77778
E-Mail: Info(at)FrauenNotruf-ZW.de

Frauenhaus Ahrweiler
Telefon: 02633 470588
E-Mail: beratungsladen(at)t-online.de

Frauenhaus Bad Dürkheim
Telefon: 06322 8588
E-Mail: lila-villa(at)web.de

Frauenhaus Bad Kreuznach
Telefon: 0671 44877
E-Mail: kreuznacher-frauenhaus(at)t-online.de

Frauenhaus Donnersbergkreis
Telefon: 06352 4187
E-Mail: frauenhaus-kibo(at)gmx.de

Frauenhaus Frankenthal
Telefon: 06233 9695
E-Mail: team(at)frauenhausft.de 

Frauenhaus Idar-Oberstein
Telefon: 06781 1522
E-Mail: frauenhaus-io(at)web.de

Frauenhaus Kaiserslautern
Telefon: 0631 17000
E-Mail: frauenzuflucht-kl(at)gmx.de

Frauenhaus Koblenz
Telefon: 0261 9421020
E-Mail: info(at)frauenhaus-koblenz.de

Frauenhaus Ludwigshafen
Telefon: 0621 521969
E-Mail: frauenhaus-lu.eV(at)t-online.de

Frauenhaus Mainz
Telefon: 06131 279292
E-Mail: kontakt(at)frauenhaus-mainz.de

Frauenhaus Mayen-Koblenz
Telefon: 02651 – 8069-000
E-Mail:  info(at)frauenunterstuetzung.de 

Frauenhaus Neustadt
Telefon: 06321 2603
E-Mail: frauenhaus-nw(at)t-online.de

Frauenhaus Pirmasens
Telefon: 06331 92626
E-Mail: frauenhaus-pirmasens(at)t-online.de

Frauenhaus Speyer
Telefon: 06232 28835
E-Mail: frauenhaus-speyer(at)gmx.de

Frauenhaus Südpfalz
Telefon: 06341 89626
E-Mail: frauenhaus-landau(at)t-online.de

Frauenhaus Trier
Telefon: 0651 74444
E-Mail: mitarbeiterinnen(at)frauenhaus-trier.de

Frauenhaus Westerwald
Telefon: 02662 5888
E-Mail: frauenhaus-westerwald(at)t-online.de

Frauenhaus Worms
Telefon: 06241 43591
E-Mail: frauenhaus(at)drk-worms.de

Ahrweiler, Tel.: 02633 470588

Bad Dürkheim, Tel.: 06322 620720

Bad Kreuznach, Tel.: 0671 44877

Donnersbergkreis, Tel.: 06352 401164 

Frankenthal, Tel.: 06233 6070807 

Idar-Oberstein, Tel.: 06781 1522

Koblenz, Tel.: 0261 91489470

Ludwigshafen, Tel.: 0621 521969

Mainz, Tel.: 06131 279292 

Neustadt, Tel.: 06321 2329 

Speyer, Tel.: 06232 28835 

Trier, Tel.: 0651 1441914 

Westerwald, Tel.: 02662 9466630

Worms, Tel.: 06241 43591

Interventionsstelle Ahrweiler 
Telefon: 02633 4729161
E-Mail: interventionsstelle.ahrweiler(at)web.de

Interventionsstelle Alzey
Telefon: 06731 996815
E-Mail: ist-alzey(at)dwwa.de

Interventionsstelle Bad Kreuznach
Telefon: 0671 44877
E-Mail: ist(at)frauenhelfenfrauen-kh.de

Interventionsstelle Betzdorf/Neuwied
Geschäftsstelle Betzdorf
Telefon: 02741 97600
E-Mail: interventionsstelle(at)caritas-betzdorf.de
Geschäftsstelle Neuwied
Telefon: 02631 987552
E-Mail: interventionsstelle(at)caritas-neuwied.de

Interventionsstelle Cochem/Mayen
Geschäftsstelle Cochem
Telefon: 02671 97520
E-Mail: interventionsstelle(at)caritas-cochem.de
Geschäftsstelle Mayen
Telefon: 02651 9869139
E-Mail: interventionsstelle(at)caritas-mayen.de

Interventionsstelle Eifel-Mosel
Geschäftsstelle Bitburg
Telefon: 06561 96710
Geschäftstelle Daun
Telefon: 06592 95730
Geschäftsstelle Prüm 
Telefon: 06551 971090
E-Mail: interventionsstelle(at)caritas-westeifel.de

Interventionsstelle Landkreis Birkenfeld
Telefon: 06781 5628672
E-Mail: interventionsstelle-lk-birkenfeld(at)web.de

Interventionsstelle Kaiserslautern
Telefon: 0631 37108425
E-Mail: interventionsstelle.kaiserslautern(at)diakonie-pfalz.de

Interventionsstelle Koblenz
Telefon: 0261 9735-3783
E-Mail: info(at)ist-ko.de

Interventionsstelle Landau
Telefon: 06341 3819-22
E-Mail: info(at)haeusliche-gewalt.de

Interventionsstelle Ludwigshafen
Telefon: 0621 5292536
E-Mail: ist-lu(at)diakonie-pfalz.de

Interventionsstelle Mainz
Telefon: 06131 6176570
E-Mail: Info(at)ist-mainz.de

Interventionsstelle Neustadt
Telefon: 06321 9269630 und 06321 4845685
E-Mail: interventionsstelle.nw(at)t-online.de

Interventionsstelle Pirmasens
Telefon: 06331 289431
E-Mail: interventionsstelle(at)pfaelzischerverein-zw.de

Interventionsstelle Speyer
Telefon: 06232 290471 
E-Mail: Interventionsstelle-Speyer(at)gmx.de

Interventionsstelle Trier
Telefon: 0651 9948774 
E-Mail: interventionsstelle-trier(at)web.de

Interventionsstelle Westerburg
Telefon: 02663 911353
E-Mail: intervention-ist(at)web.de

Interventionsstelle Worms
Telefon: 06241 2088190
E-Mail: interventionsstelle(at)drk-worms.de

FEMMA e. V.
Mädchenzuflucht in Mainz
Notruf: 06131 230181
Telefon: 06131 230244
E-Mail: maedchenzuflucht(at)maedchenhaus-mainz.de
www.maedchenhaus-mainz.de

Sozialtherapeutische Beratungsstelle
Mädchenberatung Mainz
Telefon: 06131 63068
E-Mail: maedchenberatung(at)maedchenhaus-mainz.de

Ronja
Prävention von sexueller Gewalt gegen Mädchen
Westerburg
Telefon: 02663 / 91182
E-Mail: Praeventionsbuero-ronja(at)web.de

justforgirls-koblenz
onlineberatung und Hilfe durch den Frauennotruf Koblenz e. V.
für von sexualisierter Gewalt betroffene Mädchen aus dem 
nördlichen Rheinland-Pfalz
www.justforgirls-koblenz.de

online-Beratung für Frauen und Mädchen bei 
drohender Zwangsverheiratung:
https://beratung.papatya.org/

In jedem der acht Landgerichtsbezirke von Rheinland-Pfalz gibt es eine Täterarbeitseinrichtung:

Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach:
Opfer- und Täterhilfe e. V.
TAE "Contra Häusliche Gewalt!"
Wilhelmstraße 7 - 11
55543 Bad Kreuznach

Telefon: 0671 4822-412
Mobil: 0176 22992047
E-Mail: badkreuznach(at)contra-haeusliche-gewalt.de
www.outh.de

Landgerichtsbezirk Frankenthal:
Pfälzischer Verein für Soziale Rechtspflege Vorderpfalz e. V.
TAE "Contra Häusliche Gewalt!"
Berliner Straße 52
67059 Ludwigshafen

Telefon: 0621 5929-6118
E-Mail: ludwigshafen(at)contra-haeusliche-gewalt.de
www.pfaelzischerverein.de

Landgerichtsbezirk Kaiserslautern:
Pfälzischer Verein für Straffälligenhilfe Kaiserslautern e. V.
TAE "Contra Häusliche Gewalt!"
Pfaffstraße 3
67655 Kaiserslautern

Telefon: 0631 316-3618
E-Mail: kaiserslautern(at)contra-haeusliche-gewalt.de 
www.asz-kl.de

Landgerichtsbezirk Koblenz:
Verein Bewährungshilfe Koblenz e. V.
TAE "Contra Häusliche Gewalt!"
Hoevelstraße 22
56073 Koblenz   (Außenstelle in Neuwied)

Telefon: 0261 94295-0
Mobil: 0160 94929727
E-Mail: koblenz(at)contra-haeusliche-gewalt.de


BRÜCKE Altenkirchen e.V.
TAE "Contra häusliche Gewalt!"
Friedrichstr. 17
57518 Betzdorf

Telefon: 02741/93 30 10
E-Mail: Betzdorf(at)contra-haeusliche-gewalt.de

Landgerichtsbezirk Landau:
Pfälzischer Verein für Soziale Rechtspflege Südpfalz e. V.
Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt Südpfalz
TAE "Contra Häusliche Gewalt!"
Nordring 15 c
76829 Landau

Telefon: 06341 38-1913
E-Mail: landau(at)contra-haeusliche-gewalt.de
www.haeusliche-gewalt-landau.de

Landgerichtsbezirk Mainz:
Opfer und Täterhilfe e. V.
TAE "Contra Häusliche Gewalt!"
Erthalstraße 2
55118 Mainz  (Außenstellen in Alzey, Bingen und Worms)

Telefon: 06131 287-7777 oder -7778
Mobil : 0178 2877775
E-Mail: mainz(at)contra-haeusliche-gewalt.de
www.outh.de

Landgerichtsbezirk Trier:
Pro Familia Trier e. V.
TAE „Contra Häusliche Gewalt!"
Balduinstr. 6
54290 Trier

Telefon: 0651 4630-2140 
E-Mail: trier(at)contra-haeusliche-gewalt.de

Landgerichtsbezirk  Zweibrücken:
Pfälzischer Verein für Soziale Rechtspflege Zweibrücken e. V.
TAE „Contra Häusliche Gewalt!"
Emil-Kömmerling-Str. 23
66953 Pirmasens

Telefon: 06331 2890716
Mobil: 0152 24616938
E-Mail: pirmasens(at)contra-haeusliche-gewalt.de
www.pfaelzischerverein-zw.de

Koordinationsbüro Contra Häusliche Gewalt
Verein Bewährungshilfe Koblenz e. V.
Hoevelstraße 22
56073 Koblenz
Telefon: 0261 2016988
Mobil: 0151 12751237
E-Mail: koordinationsbuero(at)contra-haeusliche-gewalt.de
www.contra-haeusliche-gewalt.de

Hilfe für Frauen in Not (FIN) e. V., Gerolstein
Notruf: 06591 980622
info(at)fin-gerolstein.de

Frauenschutzhilfe / Förderverein für Frauen und Kinder in Not e. V. Süd
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Telefon: 06341 940425

Lichtblick / Frauennotruf Puderbacher Land e. V.
Telefon: 02684 957789 u. 02631 9558754

KOBRA – Koordinations- und Beratungsstelle für 
behinderte Frauen in Rheinland-Pfalz, Mainz

Telefon: 06131 14674 3
Telefax: 06131 14674 44
kobra(at)zsl-mainz.de

Haus Maria Goretti, Trier
Telefon: 0651 9496150
Telefax: 0651 9496180
hmg(at)skf-trier.de

Frauencafé Haltepunkt, Trier
(für von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen und Mädchen mit Notübernachtungsmöglichkeiten)
Telefon: 0651 9496170

Forensische Ambulanz des Instituts für Rechtsmedizin der 
Universitätsmedizin Mainz

Telefon: 06131 17 9550 und 06131 17 9499
oder 17 0 (24 Stunden-Bereitschaft)
Telefax: 06131 17 9520
www.rechtsmedizin.uni-mainz.de

Klinik und Poliklinik für Geburtshilfe und Frauengesundheit, Universitätsmedizin Mainz
Gebäude 102
Langenbeckstraße 1
55131 Mainz

Bitte telefonische Kontaktaufnahme um Wartezeiten zu begrenzen.

Anmeldung Poliklinik:
Montag bis Freitag. 8.00 –16.00 Uhr
Telefon +49 6131 - 17–2764

Notdienst, an Wochenenden und Feiertagen:
16.00 – 8.00 Uhr
Telefon +49 6131 - 17–2615

Ansprechpartner/in ist der/die diensthabende Gynäkologe/in.

Klinikum Worms
Frauenklinik
Gabriel-von-Seidel-Straße 81
67550 Worms 

Bitte telefonische Kontaktaufnahme um Wartezeiten zu begrenzen.

Montag - Freitag 08:00 - 16:30 Uhr (Sekretariat der Frauenklinik)
Telefon: +49 6241 501-3500

Zu den übrigen Zeiten kontaktieren Sie den Notdienst im Kreißsaal
Telefon: +49 6241 501-3560

Im Notdienst bitte am Kreißsaal klingeln. 

Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich
Koblenzer Straße 91
Telefon: 06571 15-0 oder 06571 15-23530 (24 Stunden besetzt)
www.vertrauliche-spurensicherung-wittlich.de

Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH in Trier
Feldstraße 16
Gynäkologische Ambulanz 
07.30 Uhr - 16.00 Uhr Telefon: 0651-9472632
nach 16.00 Uhr bis 07.30 Uhr Telefon: 0651-947-0

Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier
Fachpsychologisches Zentrum
Nordallee 1
54292 Trier
Telefon: 0651 208 2251 oder in Notfällen außerhalb
der Geschäftszeiten 0651 208-0

Rheinhessen-Fachklinik Mainz (für Kinder und Jugendliche)
Kinder- und Jugendpsychiatrie, - psychotherapie
und -psychosomatik (KJP)
Hartmühlenweg 2-4
55122 Mainz
Telefon: 06131 378-2000 - auch in Notfällen 
außerhalb der Geschäftszeiten

Weisser Ring e. V.
Opfertelefon: 116006 (kostenfrei)

Kinder- und Jugendtelefon, Nummer gegen Kummer
Telefon: 0800 1110 333
www.nummergegenkummer.de

Elterntelefon, Nummer gegen Kummer
Telefon: 0800 1110 550
www.nummergegenkummer.de

Telefonseelsorge (bundesweit)
Telefon: 0800 1110 111 (evang.)
oder 0800 1110 222 (kath.)

Telefonseelsorge im Internet
www.telefonseelsorge.de

SOLWODI Deutschland e.V.
Telefon: 0261 889 772 0
Telefax: 0261 889 772 10
E-Mail: info(at)solwodi.de
www.solwodi.de

SOLWODI e. V., Beratungsstelle Koblenz
Telefon: 0261 33719
Telefax: 0261 12705
E-Mail: koblenz(at)solwodi.de

SOLWODI e. V., Beratungsstelle Ludwigshafen
Telefon: 0621 5291277
Telefax: 0621 5292038
E-Mail: ludwigshafen(at)solwodi.de

SOLWODI e. V., Beratungsstelle Mainz
Telefon: 06131 678069
Telefax: 06131 613470
E-Mail: mainz(at)solwodi.de

Muttersprachliche Telefonberatung für Migrantinnen:
Frauenbegegnungsstätte UTAMARA e.V, 
Telefon: 02644 602424
Telefax: 02644 602426
E-Mail: info(at)utamara.org

Femma e.V. (bei drohender Zwangsverheiratung)
Notruf-Telefon: 06131 230181
Telefon: 06131 230244
E-Mail: maedchentreff(at)maedchenhaus-mainz.de
maedchenzuflucht(at)maedchenhaus-mainz.de

Mahaliya e.V. Wilgartswiesen (bei Genitalverstümmelung)
Telefon: 0173 8089166
E-Mail: kontakt(at)mahaliya.de

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Weitere Informationen

Körperliche Gewalt

Das umfasst alle Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit wie stoßen, treten, schlagen, boxen, mit Gegenständen werfen, an den Haaren ziehen, mit Zigaretten verbrennen, Attacken mit Waffen bis hin zum Mordversuch oder Mord.

Sexualisierte Gewalt

Das sind alle sexuellen Handlungen, die aufgedrängt oder aufgezwungen werden und gegen den Willen der bedrängten Person stattfinden wie (versuchte) Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung und Bedrohung.

Psychische und emotionale Gewalt

Sie kann sich auszeichnen durch permanente Kontrollausübung, ständige abwertende Kommentare und Demütigungen (in der Öffentlichkeit), Anschreien oder Liebesentzug, Unterbindung des Kontakts mit Freundinnen und Familie und/oder Zerstörung persönlicher Gegenstände.

Belästigung und Nachstellung (Stalking)

Typisch dafür sind wiederholte Anrufe (in der Nacht), Drohbriefe, Bespitzelung und Verfolgung am Arbeitsplatz und zu Hause, Kontrolle über Apps (zum Beispiel Standortverfolgung).

Ökonomische Gewalt

Das kann bedeuten: Geld (Kontozugang) verweigern, Geld abnehmen oder darum betteln lassen, eine Arbeitsaufnahme, eine Ausbildung oder die Teilnahme an Deutschkursen verbieten oder verhindern.

Digitale Gewalt

Sie umfasst alle Gewalthandlungen über das Smartphone und das Internet wie Belästigung, Beleidigung oder Bedrohung über Messengerdienste, Nachstellung oder Kontrolle durch Ortungs-Apps, Ausgrenzung und Verbreitung von Lügen über Fake-Profile und Identitätsdiebstahl in den sozialen Netzwerken.

Meistens erfahren Frauen mehr als eine Gewaltform.

Was zeichnet Gewalt gegen Männer aus?

Männer sind ebenfalls von häuslicher Gewalt betroffen – wenn auch seltener als Frauen. Sie machen in der Kriminalstatistik seit Jahren ca. 20 % der Opfer aus.

Wenn Männer Gewalt erfahren, schämen sie sich oft, weil das nicht in das gängige Rollenbild eines „starken“ Mannes passt. Dies hält sie davon ab, sich Hilfe zu suchen.

Wer kann Ihnen helfen?

Inzwischen gibt es Unterstützungsangebote explizit für gewaltbetroffene Männer. Dazu gehört das Männerhilfetelefon (0800 1239900), das auch Chat-Beratung anbietet.

Weitere Infos

SAFE! (safe-mainz.de/index.html)

Männerhilfetelefon (maennerhilfetelefon.de)

Standorte der Frauenunterstützungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz

Das Projekt RIGG

Symbolbild RIGG: eine Frau mit ausgesteckten Armen und erhobenen Händen: "Halt, stopp!"

RIGG - das Rheinland-Pfälzische Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen - wurde im Oktober 2000 eingerichtet und engagiert sich seitdem in vielfältiger Weise gegen Gewalt an Frauen. 

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Istanbul-Konvention

Logo Europarat

Mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz Istanbul-Konvention, wurde ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen gesetzt.

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Ansprechpersonen für inhaltliche Fragen

(keine Notfallberatung; hierfür bitte das Hilfetelefon 116 016 anrufen)

Sabine Amend-Schunke
Tel.: 06131 - 164158
E-Mail: sabine.amend-schunke(at)mffki.rlp.de

Jürgen Proß
Tel.: 06131 - 165660
E-Mail: juergen.pross(at)mffki.rlp.de