Die Maßnahmen des Landesaktionsplans

In einem Beteiligungsprozess mit vielfältigen Akteur*innen wurden im Jahr 2019 Maßnahmen entwickelt, die den gesellschaftlichen Leitzielen sowie der generellen Ausrichtung des Landesaktionsplans Rechnung tragen sollten. Von Frühjahr 2019 bis Frühjahr 2020 nahmen über 80 Organisationen und Akteur*innen aus Landes- und Kommunalbehörden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft an sieben öffentlichen Veranstaltungen teil. Dabei wurden über Wirkungsebenen, Bedarfe, Beteiligung unterschiedlicher Akteur*innen, benötigte Ressourcen und inhaltliche Ausgestaltung von Aktionsideen diskutiert.

Am Ende des Prozesses stehen nun 13 merkmalsübergreifende Maßnahmen, die eine Kultur der Gleichwertigkeit fördern und Diskriminierungen abbauen sollen.

Darüber hinaus wurden 16 Programme und Strukturen in den unterschiedlichen Ressorts der Landesregierung aus der Erkenntnis ihrer eigenen Arbeit oder auch inspiriert durch Informationen und Diskussionen in Prozessen wie dem Beteiligungsprozess zum Landesaktionsplan gegen Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit entwickelt und etabliert. In ihre Umsetzung ist die Zivilgesellschaft ebenfalls in unterschiedlichem Ausmaß miteinbezogen.

Die Reihenfolge ist an thematischen Schwerpunkten orientiert und stellt keine Rangfolge dar.

  1. Einrichtung eines Förderprogramms
  2. Entwicklung von Fortbildungen für Mitarbeitende von Kommunal- und Landesbehörden
  3. Planspiele “Demokratie leben!” – Thematisierung von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Planspielen
  4. Gemeinsam stärker! Demokratiebildung in Kooperation von außerschulischen Trägern und Schulen
  5. Bunter Bus – Bus der Begegnung
  6. Beratung und Schulung „Wirksame Öffentlichkeitsarbeit“
  7.  Social-Media-Kampagne plus begleitende Workshops
  8. Beratungs- und Serviceratgeber
  9. ​​​​​​Förderung der Diskussion um gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung
  10. Stärkung von anonymisierten Bewerbungsverfahren
  11. Projekt „Noteingang“ mit begleitenden Fortbildungen und Handreichungen
  12. Schaffung von Arbeitsstrukturen: Beirat, Geschäftsstelle und Arbeitsgruppen
  13. Fachtagungen als Folgeveranstaltungen zum Beteiligungsprozess

 

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