Interview mit Frauenministerin Binz
Warum sind so wenige Frauen in der Kommunalpolitik aktiv? Was muss sich ändern, damit sich mehr Frauen politisch engagieren? Darüber sprechen wir mit Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz.

Grundlagenwissen – Was ist was?
Was machen eigentlich Kommunen? Zu unterscheiden ist zwischen den Pflichtaufgaben der Kommunen und freiwilligen Leistungen.
Pflichtaufgaben sind beispielsweise: Abfallwirtschaft, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Brandschutz, Katastrophenschutz, Denkmalschutz, Schulbau, Ordnungswesen, Meldewesen, Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Freiwillige Leistungen sind beispielsweise: Unterstützung von Vereinen, Kulturförderung, Sportförderung, Wirtschaftsförderung. Gemeint sind damit beispielsweise Beratungsstellen, Museen, Bibliotheken, Jugendeinrichtungen, Sportplätze, Schwimmbäder oder Freizeitangebote.
Nicht alle Gemeinden besitzen die Größe und Verwaltungskraft, um diese Aufgaben zu erfüllen. Deshalb gibt es in Rheinland-Pfalz Verbandsgemeinden, die als hauptamtlich verwaltete Gebietskörperschaften für ihre kleineren Gemeinden (Ortsgemeinden) die kommunalen Aufgaben wahrnehmen.
Die Verbandsgemeinden führen die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und in deren Auftrag und sind an die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte gebunden.
Verbandsfreie Städte/Gemeinden sind größere Städte und Gemeinden, die über eine eigene hauptamtliche Verwaltung verfügen und alle Aufgaben der Gemeindeebene wahrnehmen.
Große kreisangehörige Städte nehmen die gleichen Aufgaben wie verbandsfreie Städte und Gemeinden wahr. Ihnen sind darüber hinaus noch weitere einzelne Aufgaben übertragen, die auch den Landkreisen zugewiesen sind.
Verbandsgemeinden, verbandsfreie Städte und Gemeinden und große kreisangehörige Städte bilden die 24 Landkreise. Diesen sind die Aufgaben zugewiesen, für die die Größe und Verwaltungskraft der kreisangehörigen Gemeinden nicht ausreicht (z. B. Abfallwirtschaft, Jugendhilfe). Darüber hinaus obliegen den Landkreisen Auftragsangelegenheiten, d. h. sie erfüllen staatliche Aufgaben für das Land (z. B. Bauaufsicht, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht).
Kreisfreie Städte sind keinem Landkreis zugehörig. Sie nehmen alle kommunalen Aufgaben wahr; hier fallen also Kreis- und Gemeindeebene zusammen. Die kreisfreie Stadt hat damit grundsätzlich alle Aufgaben zu erledigen, die in den Landkreisen auf mehreren kommunalen Ebenen aufgeteilt sind.
Die Gemeindeordnung (kurz: GemO) ist eine Art Grundgesetz für Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Jedes Bundesland hat seine eigene Gemeindeordnung. Die Landkreise wiederum haben als Regelwerk die Landkreisordnung (LKO).
Die Gemeinde- und Landkreisordnung regeln, was Kommunen dürfen und was nicht – und auch, worüber sie selbst entscheiden dürfen. Sie geben beispielsweise vor, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern eine kommunale Pflichtaufgabe ist. Das bedeutet für die kreisfreien Städte und Landkreise, dass es hauptamtlich besetzte Frauenbüros geben muss.
Service
Ansprechpartnerin
Abteilungsleiterin Musgana Tesfamariam
Tel.: 06131 - 164190
E-Mail: musgana.tesfamariam(at)mffki.rlp.de



