Integrationsmonitoring der Länder

Historie
Integrationspolitik braucht verlässliche und differenzierte Daten, die Auskunft darüber geben, ob und in welcher Weise sich die Integration der Menschen mit Migrationsgeschichte im Lande vollzieht. Deshalb haben sich die Bundesländer in ihrem gemeinsamen Beitrag zum Nationalen Integrationsplan (NIP) für ein Integrationsmonitoring ausgesprochen und die Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe "Indikatorenentwicklung und Monitoring" beschlossen. 

Indikatorenset
Ziel des Integrationsmonitoring der Länder ist es, den Integrationsprozess anhand von validen und nachvollziehbaren Indikatoren transparent und messbar zu machen. Diese statistischen Daten geben jeweils einen aktuellen Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt an. Ein zentraler Faktor für die Messung von Integration ist die Veränderung der Indikatoren über die Zeit. 

Das Monitoring umfasst Indikatoren mit demografischen Grunddaten zur Zuwanderung, zur Zusammensetzung der Bevölkerung mit und ohne Migrationsgeschichte, Daten zu Asyl und Flucht sowie Indikatoren zur so genannten strukturellen Integration. Hierzu zählen die Themenfelder rechtliche Integration, Kindertagesbetreuung und Sprachkenntnisse, Bildung, Arbeitsmarkt und Lebensunterhalt, Gesundheit, Wohnen, Kriminalität sowie Interkulturelle Öffnung. Seit dem 6. Bericht werden erstmalig auch Ergebnisse auf der Grundlage subjektiver Indikatoren dargestellt.

Die länderübergreifende Auswertung wird alle zwei Jahre fortgeschrieben und aktualisiert.
Zur 17. Integrationsministerkonferenz in 2023 wurde ein aktualisierter Bericht vorgelegt.

Entwicklung und Verknüpfung mit Bund-Länder Integrationsbarometer (BLIB)
Seit dem 6. Bericht wurden zwei wesentliche Ergänzungen vorgenommen. Zum einen sind für zentrale Indikatoren – bei entsprechender Verfügbarkeit der Daten – auch Ergebnisse nach Generationen (Zugewanderte und die in Deutschland geborene zweite Generation) und für die zugewanderte Bevölkerung nach Zuzugszeiträumen ausgewiesen. Zum anderen wurde das Indikatorenset um 13 subjektive Indikatoren sowie weiteren Teilindikatoren erweitert. Dies wurde möglich, weil die Länder sich gemeinsam mit dem Bund am Integrationsbarometer des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) beteiligten, was seit dem 6. Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder Ergänzungen zu den Dimensionen der kulturellen und sozialen Integration sowie zum Zusammenleben in der Gesellschaft (Systemintegration) erlaubte.

Während nahezu alle Indikatoren früherer Berichte auf Daten der amtlichen Statistik beruhten, können mit den Umfragedaten des Bund-Länder-Integrationsbarometers (BLIB) im 6. und 7. Bericht erstmals auch Verhaltensmuster, Erfahrungen, Einschätzungen und Einstellungen der Bevölkerung mit und ohne Migrationsgeschichte berichtet werden. Zudem erlaubt der 7. Bericht erstmals einen Zeitvergleich, wie sich die Indikatoren der sozialen, kulturellen und identifikatorischen Dimension zwischen 2020 und 2022 entwickelt haben.

Weitere und tiefergehende Informationen finden sich online unter: https://www.integrationsmonitoring-laender.de/. Hier stehen auch alle bisherigen Berichte zum Integrationsmonitoring der Länder zum Download bereit.

Ansprechpartner

Antonio Baranelli
Tel.: 06131 16-2465
E-Mail: antonio.baranelli(at)mffki.rlp.de

Datenportal

Bei der Erstellung des 3. Integrationsmonitoringberichts hatten die Länder einstimmig beschlossen, ein nutzerfeundliches Datenportal einzurichten, um die Ergebnisse des Monitorings einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auf dieser Internetseite erhalten Sie die Möglichkeit, sich die einzelnen Indikatoren in Form von Tabellen individuell darzustellen.