Individuelle Rechtsdurchsetzung

Individuelle Rechtsdurchsetzung bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche selbst gegenüber einem Unternehmen durchsetzen.
Sie können sich dabei gegebenenfalls von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beraten lassen oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Eine besondere Form der Rechtsunterstützung bieten sogenannte „Legal Tech-Unternehmen“. Diese Rechtsberater, die in aller Regel online arbeiten, nutzen digitale Technologien, um Rechtsdienstleistungen automatisiert anzubieten und kosteneffizient zu arbeiten. 

Neben dem Weg zu Gericht steht Rechtssuchenden auch der Weg zu Schlichtungsstellen offen, siehe hierzu ->Schlichtung
 

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Die Forderung und damit ggf. auch das Klageziel werden eigenständig und individuell festgelegt, um für sich selbst „das Maximum herauszuholen“.
Dabei besteht freie Wahl des Rechtsbeistands.
 

Bei der individuellen Rechtsdurchsetzung trägt jede Verbraucherin bzw. jeder Verbraucher das volle Kostenrisiko, d.h. sie oder er muss die Rechtsanwaltskosten und mögliche Prozesskosten bezahlen, sollte der Prozess verloren werden.

Bei den meisten Legal Tech-Unternehmen besteht zwar kein Prozesskostenrisiko für den Falls des Unterliegens vor Gericht, im Erfolgsfall lassen sich die Unternehmen aber 20 bis 30 Prozent der eingeklagten Summe als Erfolgshonorar bzw. Provision abtreten.

Ein weiterer Nachteil der individuellen Rechtsdurchsetzung ist der häufig hohe persönliche Aufwand und die psychische Belastung, die damit verbunden sein können.
 

Beispiele, warum Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine individuelle Rechtsdurchsetzung verzichten.

Hier ist der individuell erlittene Nachteil so gering, dass die möglichen Schadensersatz- oder Erstattungsleistungen nicht durchgesetzt werden, weil der dafür erforderliche Aufwand als unverhältnismäßig empfunden wird.

Schäden, die bei einer großen Personenzahl auftreten und in der Summe der Einzelschäden ein hohes Volumen erreichen können, deren Einzelschäden aber so niedrig sind, dass die Betroffenen ihren Anspruch einzeln nicht weiterverfolgen.