Profilbildung

Smartphones und Apps begleiten uns auf Schritt und Tritt. 

Über 80 % der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland besitzen ein Smartphone; bei den 14-49-Jährigen sind es sogar 95 %. Smartphones beinhalten ein umfangreiches Wissen über Nutzerinnen und Nutzer, ihr Konsumverhalten und soziales Umfeld: Kontaktdaten, Termine, Kommunikationsverhalten, Aufenthaltsorte, Konsumgewohnheiten, Interessen und Vorlieben. Diese Informationen stammen zum Teil aus den vielen Apps, die ein Smartphone erst smart werden lassen. 

Verschiedene Vorkommnisse haben gezeigt, dass häufig Daten ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer erhoben und hinter ihrem Rücken an Dritte übermittelt und zum Teil für fragwürdige Zwecke genutzt wurden. Mit Ihrem Smartphone kann so ein Bild von Ihnen und Ihrem Verhalten erzeugt werden, und es ist häufig nicht mehr möglich, dieses Profil aus dem Internet zu entfernen oder ein falsches Profil richtigzustellen 
 

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Viele Apps werden kostenlos angeboten. Hinter ihnen steht aber regelmäßig ein Geschäftsmodell, das finanziert werden muss. Häufig erfolgt dies durch Online-Werbung und die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten. Ziel von Datenerhebungen ist die Individualisierung von Nutzerinnen und Nutzern, ihre Einordnung in Interessenbereiche (Targeting) und ihre Wiedererkennung bzw. Verfolgbarkeit (Tracking). Gerade mit personalisierter Werbung lassen sich Produkte und Dienstleistungen deutlich besser vermarkten. Ihre Daten haben also einen hohen wirtschaftlichen Wert.

Untersuchungen zeigen, dass eine Reihe von Apps in einer Weise auf Daten des Smartphones zugreifen, die die Nutzerinnen und Nutzer so nicht erwarten. Etwa, wenn eine Anwendung, die eine bloße Taschenlampenfunktion bietet, auf das Adressbuch, die Telefonliste, den Standort der Nutzerin oder des Nutzers oder auf die von ihr oder ihm besuchten Webseiten zugreift – ohne darüber zu informieren oder um Erlaubnis zu fragen.

Man sollte darauf achten, welche Daten eine App verwenden will. Für Smartphones mit dem weit verbreiteten Betriebssystem „Android“ lässt sich dies vor dem Download oder spätestens bei der Installation klären, da hier entsprechende Informationsmöglichkeiten bestehen bzw. die Nutzerinnen und Nutzer gebeten werden, den Datenzugriffen zuzustimmen. Bei Geräten mit dem Betriebssystem iOS (iPhone/iPad) erfolgt jeweils eine Nachfrage, wenn auf das Adressbuch oder den Standort zugegriffen werden soll; darüber hinaus kann festgelegt werden, welche Apps überhaupt auf Standortdaten zugreifen können sollen.

Grundsätzlich kann man steuern, ob, wann und wer erfährt, wo man sich gerade befindet. Schließlich muss die GPS- oder WLAN-Funktion des Smartphones nicht dauerhaft aktiv sein. Wenn diese Funktionen abgeschaltet sind, kann keine App ungefragt auf Standortdaten zugreifen.
 

Die Erstellung von Profilen nützt Unternehmen, die die gesammelten Informationen wirtschaftlich verwerten können. Mit den gewonnenen Details zu Konsumgewohnheiten und zur Lebensführung kann zum Beispiel Werbung besser auf die persönlichen Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnitten werden. An vielen Stellen im Netz wird man direkt zu persönlichen Verhältnissen und Vorlieben befragt – sei es bei der Anmeldung für einen Dienst oder im Rahmen von Meinungsumfragen oder Marktforschung.

Auch beim Online-Shopping werden Verbraucherinnen und Verbraucher oftmals nicht nur nach einer Postanschrift gefragt, sondern zum Beispiel auch nach dem Geburtsdatum, nach einer Telefonnummer, nach dem Einkommen oder nach geplanten Anschaffungen. Auf dem Bildschirm ist dabei meist kaum zu erkennen, dass solche Angaben völlig freiwillig sind. Die Bestellung kann in aller Regel auch ohne die Eingabe dieser persönlichen Informationen durchgeführt werden. Nur ein kleines Sternchen-Symbol am Rand eines Eingabefeldes weist auf eine Fußnote hin, die bestimmte Angaben als nicht verpflichtend kennzeichnet.

Gewinnspiele im Netz dienen häufig dazu, Informationen über Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhalten. Beim Ausfüllen der entsprechenden Eingabemasken wird man aufgefordert, persönliche Daten preiszugeben, Fragen zum Einkaufsverhalten zu beantworten oder das Einverständnis für Werbung zu erteilen. Auch diese Eingaben sind meist freiwillig, was auf den ersten Blick häufig nicht so dargestellt ist.
 

Welche Daten ein Gerät oder ein Dienst am Smartphone oder Tablet tatsächlich sammelt, verraten die – leider häufig sehr langen und unübersichtlichen – Datenschutzbestimmungen. Für jedes Gerät und für jede App müssen Nutzerinnen und Nutzer eigene Bestimmungen bestätigen, andernfalls ist die Nutzung zumeist nicht möglich. Eine entsprechende Abfrage erfolgt in der Regel bei der Inbetriebnahme von Geräten bzw. bei der Installation von Apps auf dem Gerät. Datenschutzbestimmungen sind aber oft kompliziert verfasst und schwer zu verstehen. Nicht selten überraschen die Klauseln bzw. die gewählten Voreinstellungen. 

Persönliche Daten sind mittlerweile ein Handelsgut. Erlaubt ist der „blühende Handel“ oftmals aufgrund der zu unbedacht erteilten Einverständnisse zur Datenweitergabe. Diese werden den Nutzerinnen und Nutzern z.B. im Rahmen eines unterhaltsamen und informativen Angebots  „entlockt“. Das Ergebnis ist, dass zum Beispiel die eigene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an Dritte weitergegeben wird und dann für Werbung genutzt werden kann. Gerade auf die Datenweitergabe in den Datenschutzbestimmungen sollte man also achten.

Tipps:

  • Geben Sie nur so viele Daten über sich preis wie absolut erforderlich.
  • Seien Sie achtsam und vorsichtig bei Weitergabeklauseln in Datenschutzbestimmungen.
  • Anbieterinnen und Anbietern, die offensichtlich intransparent vorgehen oder „dark patterns“ verwenden, sollten Sie nicht vertrauen und ggf. besser auf deren Angebote verzichten.