Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten durch Weiterbildung

Die rheinland-pfälzische Landesregierung bewertet die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund als eine zentrale politische Aufgabe. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist dabei eine entscheidende Voraussetzung für eine politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Integration, sie ist weiterhin einer der wichtigsten Schlüsselfaktoren für beruflichen und gesellschaftlichen Erfolg. Dazu können zielgruppen- und ergebnisorientierte Weiterbildungsmaßnahmen auf der Basis von erwachsenendidaktisch erprobten Methoden einen wichtigen Beitrag leisten.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung versteht das Programm zur Förderung der Weiterbildung von Menschen mit Migrationshintergrund als eine zentrale Maßnahme ergänzender Förderung im Bereich der Integration.

Wer fördert: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Telefon: +49(651) 9494-0
Telefax: +49(651) 9494-170
E-Mail: Poststelle@add.rlp.de
Webseite: http://www.add.rlp.de

Wer wird gefördert: Antragsberechtigt sind - anerkannte Volkshochschulen über den Verband der Volkshochschulen, - anerkannte Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie angehörende Einrichtungen über die Landesorganisation, - anderen Einrichtungen der Weiterbildung gemäß § 16 des Weiterbildungsgesetzes, - sonstige Träger, die Sprachkurse anbieten.

Wie wird gefördert: Zuwendungen in Form von Fehlbedarfsfinanzierung

Was wird gefördert: Gefördert werden Sprachkurse zur sprachlichen, persönlichen, kulturellen, beruflichen und sozialen Integration von Migrantinnen und Migranten mit einem Unterrichtsumfang von 60, 80 oder 100 Unterrichtsstunden.

Die Kurse müssen sich nicht ausschließlich auf die Sprachförderung beschränken, vorrangig gefördert werden Maßnahmen, an deren Standort parallel Sprachfördermaßnahmen an Kindertagesstätten und Grundschulen durchgeführt werden.

Darüber hinaus kann eine Zuwendung für die Kinderbetreuung während der Unterrichtseinheit gewährt werden, sofern die Kinderbetreuung nicht durch eine Kindertagesstätte erfolgen kann.
Sofern es aufgrund der besonderen persönlichen und sozialen Situation der Teilnehmenden bzw. der Zielgruppe erforderlich ist, kann weiterhin eine Zuwendung für die sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden gewährt werden.

Förderhöhe: Die maximale Höhe der Zuwendungen richtet sich nach der Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden und Module. Es werden bewilligt:
bei 60 Unterrichtsstunden je Kurs:
- Personal- und Sachkosten bis zu 1.500 EUR
- Kinderbetreuung bis zu 480 EUR
- sozialpädagogische Betreuung bis zu 300 EUR.

bei 80 Unterrichtsstunden je Kurs:
- Personal- und Sachkosten bis zu 1.950 EUR
- Kinderbetreuung bis zu 640 EUR
- sozialpädagogische Betreuung bis zu 400 EUR.

bei 100 Unterrichtsstunden je Kurs:
- Personal- und Sachkosten bis zu 2.400 EUR
- Kinderbetreuung bis zu 800 EUR
- sozialpädagogische Betreuung bis zu 500 EUR.

Voraussetzungen: Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den im Verwendungsnachweis nachzuweisenden tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten. Hiervon abzuziehen sind sämtliche Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, z.B. Teilnehmerentgelte, Zuwendungen, Zuschüsse Dritter und Zuschüsse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Teilnahmeberechtigte an Integrationskursen.

Soweit Einnahmen nicht anfallen, erfolgt eine Vollfinanzierung.

Antragsfristen: Die Förderanträge sind in Form der vorgesehenen Vordrucke spätestens bis zum 1. März jeden Jahres bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion einzureichen.

Hinweise:

Weitere Hinweise finden Sie Hier.