Heisenberg Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG

Ziel dieses Programms der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG ist es, herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Langzeit-Professur erfüllen, zu ermöglichen, sich auf eine wissenschaftliche Leitungsposition vorzubereiten und in dieser Zeit weiterführende Forschungsthemen zu bearbeiten.
Das Programm will zugleich Fortschritte in der Forschung bewirken und ein ausgewähltes Nachwuchspotential für die Wissenschaft bei angemessener Verteilung auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhalten.

Wer fördert: Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG

Ansprechpartner

Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG
Bereich Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Kennedyallee 40
53175 Bonn
Telefon: +49 (228) 885-1
Telefax: +49 (228) 885-2777
Webseite: http://www.dfg.de

Wer wird gefördert: Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen, die ihre Berufbarkeit auf eine Professur durch eine Habilitation oder durch habilitationsäquivalente Leistungen nachweisen können und durch besonders herausragende wiss. Leistungen ausgewiesen sind.

Wie wird gefördert: Stipendium sowie Sach- und Reisekostenzuschüsse

Was wird gefördert: Gewährt wird ein Stipendiengrundbetrag sowie ein monatlich pauschalierter Zuschuss zur Deckung von Sach- und Reisekosten.

Gegebenenfalls noch:
- Zuschüsse zu Auslandsaufenthalten
- weitere Reisekostenzuschüsse
- Publikationskosten
- Verheiratetenzuschlag
- Kinderbetreuungszuschlag
- Unterstützung nach den Beihilfevorschriften des öffentlichen Dienste

Förderhöhe: je nach Förderprogramm

Förderdauer: Die Dauer des Stipendiums beträgt maximal fünf Jahre. Das Stipendium wird zunächst für drei Jahre bewilligt.

Voraussetzungen: Voraussetzungen an das Forschungsvorhaben:
Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau sowie Eignung zur weiteren Qualifikation als Hochschullehrer/in.

Bewerberinnen und Bewerber für eine Heisenberg-Professur müssen zusätzlich zu der Begutachtung durch die DFG an der aufnehmenden Hochschule ein Berufungsverfahren durchlaufen. Die aufnehmende Hochschule muss die Professorenstelle schaffen und deutlich machen, inwiefern diese eine strukturelle Weiterentwicklung für sie darstellt. Des Weiteren muss nach der fünfjährigen DFG-Förderung die Übernahme in den Etat der Hochschule gewährleistet sein, soweit dies landesrechtlich zulässig ist.

Antragsfristen: Die Anträge können jederzeit gestellt werden.

Hinweise:

Weiterführende Informationen finden Sie Hier