Fördermittel für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration

Das Bundesamt für Migration und Flüchlinge (BAMF) hat die Aufgabe, ergänzend zu den gesetzlichen Integrationsangeboten Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von erwachsenen und jugendlichen Zuwanderinnen und Zuwandern mit dauerhafter Bleibeperspektive zu fördern.

Die Integration der Zugewanderten ist eine der bedeutenden Aufgaben der deutschen Gesellschaft. Das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen gelingt am besten, wenn sich Einheimische und Zuwanderinnen und Zuwanderer respektieren und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilhaben.

Zu diesem Zweck fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Auftrag des BMI und BMFSFJ ergänzend zu den gesetzlichen Integrationsangeboten Integrationsprojekte für Zuwanderinnen und Zuwanderer mit dauerhafter Bleibeperspektive.

Wer fördert: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Ansprechpartner

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Ansprechpartner zum Thema
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon: +49 911 943-0
Telefax: +49 911 943-1000
Webseite: http://www.bamf.de

Wer wird gefördert: Als Antragsteller kommen gemäß der geltenden Förderrichtlinien ausschließlich in Betracht: Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenselbstorganisationen, Kommunen und sonstige Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderern auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene tätig sind.

Was wird gefördert: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert Projekte zur sozialen und gesellschaftlichen Integration von Zugewanderten mit dauerhafter Bleibeperspektive vor Ort.

Handlungsfelder dieser Integrationsprojekte sind:
- Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Stärkung der interkulturellen Kompetenz,
- Sucht-, Gewalt- und Kriminalitätsprävention,
- Stärkung mitgebrachter Kompetenzen im ressourcenorientierten Ansatz,
- Integration durch freizeitpädagogische Angebote
- Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und
- Stärkung der wechselseitigen Akzeptanz.

Förderhöhe: Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss für die als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben gewährt werden.

Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich im Wege der Teilfinanzierung. Hierbei sind Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung möglich.

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Investitionsausgaben können nur in begrenztem Rahmen und auch nur im ersten Förderjahr berücksichtigt werden. Auslandsreisekosten sind nicht zuwendungsfähig. Verwaltungsausgaben sind, sofern mit einem Zuwendungsempfänger keine andere Regelung ausdrücklich vereinbart wurde, nicht zuwendungsfähig.

Förderdauer: Zeitraum von bis zu drei Jahren

Voraussetzungen: Die Förderung erfolgt ausschließlich als Anschubfinanzierung. Diese darf jedoch nur erfolgen, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Projekte sollen nach Auslaufen der Bundesförderung entweder ganz oder teilweise durch andere Finanzgeber oder durch die Kommune weiter finanziert oder in die Regelförderung übernommen werden (Nachhaltigkeit). Eine Nachhaltigkeit ist auch gegeben, wenn die im Projekt geleistete Integrationsarbeit beispielsweise durch einen neu gegründeten Verein fortgeführt wird.

Im Interesse einer sinnvollen Koordination der örtlichen Ressourcen sollen die Projekte in einem kommunalen Netzwerk für Integration erarbeitet und abgestimmt werden. Die zuständigen Regionalkoordinatoren des Bundesamtes können hierbei unterstützend tätig werden. Eine finanzielle Unterstützung der Netzwerke im Rahmen der Projektförderung ist nicht möglich. Die Projekte sollen eng mit den Kommunen und Landkreisen und mit den vor Ort bestehenden Integrationskursen, der Migrationsberatung (MB), sowie den Jugendmigrationsdiensten (JMD) zusammenarbeiten.

Antragsfristen: Die Antragsfristen für die Zuwendungsanträge werden auf der Homepage veröffentlicht (s.u.)

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier.