Förderung der Familienerholung durch das Land Rheinland-Pfalz

Gefördert werden gemeinsame Ferien von Eltern mit ihren Kindern in gemeinnützigen Familienferienstätten, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz oder auf entsprechend geeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Voraussetzung ist, dass die Familien über einen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz verfügen und mindestens 1 kindergeldberechtigtes Kind haben. Der Zuschuss kann auch gewährt werden, wenn ein Elternteil nachweislich aus besonderen Gründen (z.B. Krankheit) an der Teilnahme verhindert ist.

Wer fördert: Land Rheinland-Pfalz sowie andere Bundesländer

Ansprechpartner

Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung
c/o Verband der Kolpinghäuser
Breite Straße 110, 50667 Köln
50667
Telefon: 0221 / 292413-15
E-Mail: info@bag-familienerholung.de
Webseite: http://www.bag-familienerholung.de

Wer wird gefördert: Das Angebot richtet sich vor allem an Familien, - allein erziehende Mütter und Väter, - Familien mit behinderten und/oder pflegebedürftigen Angehörigen, - kinderreiche Familien,- Patchwork-Familien und Pflegefamilien, - Großeltern und Enkel, - Menschen in allen weiteren heute möglichen Familien- und Verwandtschaftskonstellationen.

Wie wird gefördert: Zuschuss

Was wird gefördert: Familienerholung und Entlastung von Familien

Förderhöhe: Zu einem allgemeinen Zuschuss erhalten Sie weitere je nach Einkommen der Eltern. Für weitere Informationen besuchen Sie die unten aufgeführte Webseite.

Förderdauer: Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte (einschl. An- und Abreisetag) von mind. 5 und höchstens 21 Tagen Dauer. Außerdem gilt die Regel, dass innerhalb von 2 Kalenderjahren max. 21 Tage gefördert werden.

Unterlagen: Der Antrag auf Familienzuschuss ist zustellen:
- beim Träger der Erholungsmaßnahme,
- bei der Familienferienstätte selbst oder
- direkt bei dem für die Bewilligung zuständigen

Hinweise:

Neben dem Landesjugendamt erteilen Auskünfte die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (u.a. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverbände, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband), Familienorganisationen in Rheinland- Pfalz (Verband Alleinerziehender Mütter und Väter, Familienbund der Katholiken und Evang. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen).
Arbeiterwohlfahrt – Bezirksverband Rheinland e.V.


Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite