Reemtsma Begabtenförderungswerk - Reemtsa Stipendium für Studierende ohne Berufsausbildung

Das Reemtsma Begabtenförderungswerk fördert qualifizierte Schülerinnen und Schüler, als auch Studierende, die auf Grund ihrer finanziellen Situation ihr Studium nicht ausreichend finanzieren können.

Wer fördert: Reemtsma Begabtenförderungswerk

Laufzeit: Das Reemtsma Begabtenförderungswerk fördert nur bis einschließlich des neunten Semesters. Hierbei werden die absolvierten Semester des Bachelors mit denen des Masters addiert. Bei Schülerinnen und Schülern endet die Förderung nach Erlangen des Abiturs. Die Laufzeit eines Stipendiums erlischt mit Beginn des 30. Lebensjahres.

Ansprechpartner

Reemtsma Begabtenförderungswerk
Behringstraße 122A
22763 Hamburg
E-Mail: info@reemtsma-stipendium.de
Webseite: https://reemtsma-stipendium.de/

Was wird gefördert: Es werden qualifizierte Schülerinnen und Schüler, Studierende gefördert, die auf Grund ihrer finanziellen Situation ihr Studium nicht ausreichend finanzieren können.

Voraussetzungen: Die Kriterien für die Förderung sind:

- die schulischen bzw. universitären Leistungen der Bewerber/innen- ihre besondere Begabung für die angestrebte Ausbildung

- die Höhe des Einkommens der Erziehungsberechtigten darf insgesamt monatlich brutto 4.838 Euro (brutto) nicht übersteigen. Außerdem fließen Kriterien wie z.B. soziales Engagement in die Beurteilung mit ein.



NICHT gefördert werden:

- duale Studiensysteme, in dem der Studierende sich neben dem Studium in einem Anstellungsverhältnis befindet.

- Auslandsaufenthalte und Auslandssemester werden nur nach erneuter Prüfung gefördert.

- es kann immer nur ein Kind pro Familie gefördert werden.

Unterlagen: Zur ordnungsgemäßen Bewerbung für ein Stipendium müssen Interessenten ein Motivationsschreiben und die vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder postalisch (Datum Poststempel) an das Reemtsma Begabtenförderungswerk senden.

Hinweise:

Während der Förderung müssen Noten und Leistungen nachgewiesen werden und Sie verpflichten sich, einen Bericht über Ihren Ausbildungsverlauf zu verfassen. Außerdem wird eine Immatrikulationsbescheinigung zu Beginn jedes Semesters nachgefragt und es muss eine jährliche Bestätigung nachgewiesen werden, dass das Einkommen der Erziehungsberechtigten die festgelegte Grenze nicht überschreitet.

 

Weitere Informationen erhalten Sie Hier.