Förderung von Behinderteneinrichtungen durch die GLS Bank

Menschen mit Behinderung brauchen eine besondere Begleitung. Sozial- und Heiltherapeutische Einrichtungen bieten ihnen einen Raum und die Hilfe, die sie zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten brauchen. Gleichzeitig werden hier Angehörige professionell unterstützt.

Wer fördert: GLS Bank

Ansprechpartner

Telefon: +49 234 5797 100
Telefax: +49 234 5797 222
Webseite: https://www.gls.de/privatkunden/

Wer wird gefördert: Ob Lebensgemeinschaft, Wohnheim, Tagespflege, Werkstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen, es gibt zahlreiche Formen der Begleitung von Behinderten. Bei der Finanzierung legt die GLS Bank Wert darauf, dass neben der notwendigen Unterstützung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen angestrebt wird. Denn jeder Mensch hat ein Recht auf ein Leben in Würde. Anders sein bedeutet auch eine Bereicherung. In besonderen Fällen fördert die GLS Bank das Engagement sozialtherapeutischer- und heilpädagogischer Einrichtungen für die Menschen, mit denen sie arbeiten, durch eine besondere Kondition, die Kostendeckungsumlage.

Wie wird gefördert:

Die GLS Bank hat umfangreiche Branchenkenntnisse aufgebaut. Auch hat sie eigene Finanzierungsinstrumente wie die Leih- und Schenkgemeinschaft und Bürgschaftskredite entwickelt. Darüber hinaus kann sie die kompletten Funktionen einer Hausbank übernehmen, ebenso Zuschussvorfinanzierungen.

Ihr Netzwerk an Kontakten zu Verbänden, Projektentwicklern, Stiftungen und anderen Geldgebern wächst ständig. Davon profitieren Neugründungen ebenso wie Einrichtungen, die in Krisensituationen stecken.

Unterlagen: Die Unterlagen für die Finanzierungsanfrage sollen anhand der Unterlagenliste zusammengestellt werden und an die GLS Bank geschickt werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem unten angegebenen Link.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier.