KfW - Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie in Ihrer beruflichen Fort­bildung in Voll- oder Teilzeit. Ein Förder­anspruch besteht auf jeder der im Berufs­bildungs­gesetz (BBiG) und der Handwerks­ordnung (HWO) verankerten Fortbildungs­stufen sowie für Fortbildungs­stufen, die gleich­wertig sind.

Wer fördert: Kfw Bankengruppe

Ansprechpartner

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 0800 539 9003
Webseite: https://www.kfw.de/kfw.de.html

Wer wird gefördert: Sie können das Aufstiegs-BAföG erhalten, wenn Sie bereits einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf haben oder als Handwerker, Techniker, Erzieher, Fach­kaufmann oder andere Fachkraft im Rahmen einer Fortbildungs­maßnahme einen öffentlich-rechtlich geregelten Abschluss anstreben. Dieser Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfach­schulabschlusses liegen Außerdem wenn Sie bereits über einen Bachelor­abschluss oder einen vergleichbaren Hochschul­abschluss verfügen. Dies muss allerdings Ihr höchster Hochschul­abschluss sein. Desweiteren werden Weiterbildungen, die nicht zum Meister, aber zu einem höheren Abschluss, als dem bisherigen in der Berufs­gruppe führen (z.B. vom Gesellen zum Service­techniker) gefördert.

Wie wird gefördert:
Konditionen:
Förderung mit Zuschüssen und Krediten
•Für Ihre Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Sie bis zu 15.000 Euro Förderung, 40 % als Zuschuss und 60 % als Kredit.
•Für Ihr Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten erhalten Sie bis zu 2.000 Euro Förderung, 40 % als Zuschuss und 60 % als Kredit.
•Als Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten Sie einen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt, der sich aus einem Zuschuss und einem Kredit zusammensetzt.
Die Berechnung des Unterhaltsbetrags berücksichtigt Ihr Einkommen, Ihr Vermögen, Ihren Familienstand und die Anzahl Ihrer Kinder. Über die geltenden Höchstgrenzen informiert Sie das zuständige Amt für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnsitz im Rahmen der Bewilligung.

Was wird gefördert:
- Lehrgangs- und Prüfungs­gebühren
- Kosten für das Meisterstück
- die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts in der Prüfungs- und Vorbereitungsphase

Förderdauer: Laufzeiten
Auszahlungsphase: 2 bis 4 Jahre
Karenzphase: 2 Jahre
Tilgungsphase: höchstens 10 Jahre

Voraussetzungen: Die erforderlichen Bedingungen der Förderung entnehmen Sie der angegebenen Webseite.

Unterlagen: Den Antrag stellen Sie online bei Ihrem zuständigen Förderamt. Bei diesem können Sie sich auch vor Ort beraten lassen. Die Abwicklung des bewilligten Kredites übernimmt dann die KfW.

Hinweise:

Hier können Sie den Kredit beantragen.