KfW - Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie in Ihrer beruflichen Fortbildung in Voll- oder Teilzeit. Ein Förderanspruch besteht auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsstufen, die gleichwertig sind.
Wer fördert: Kfw Bankengruppe
Ansprechpartner
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325
Frankfurt am Main
Telefon: 0800 539 9003
Webseite: https://www.kfw.de/kfw.de.html
Wer wird gefördert: Sie können das Aufstiegs-BAföG erhalten, wenn Sie bereits einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf haben oder als Handwerker, Techniker, Erzieher, Fachkaufmann oder andere Fachkraft im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme einen öffentlich-rechtlich geregelten Abschluss anstreben. Dieser Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen Außerdem wenn Sie bereits über einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen. Dies muss allerdings Ihr höchster Hochschulabschluss sein. Desweiteren werden Weiterbildungen, die nicht zum Meister, aber zu einem höheren Abschluss, als dem bisherigen in der Berufsgruppe führen (z.B. vom Gesellen zum Servicetechniker) gefördert.
Wie wird gefördert:
Konditionen:
Förderung mit Zuschüssen und Krediten
•Für Ihre Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Sie bis zu 15.000 Euro Förderung, 40 % als Zuschuss und 60 % als Kredit.
•Für Ihr Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten erhalten Sie bis zu 2.000 Euro Förderung, 40 % als Zuschuss und 60 % als Kredit.
•Als Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten Sie einen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt, der sich aus einem Zuschuss und einem Kredit zusammensetzt.
Die Berechnung des Unterhaltsbetrags berücksichtigt Ihr Einkommen, Ihr Vermögen, Ihren Familienstand und die Anzahl Ihrer Kinder. Über die geltenden Höchstgrenzen informiert Sie das zuständige Amt für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnsitz im Rahmen der Bewilligung.
Was wird gefördert:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Kosten für das Meisterstück
- die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts in der Prüfungs- und Vorbereitungsphase
Förderdauer: Laufzeiten
Auszahlungsphase: 2 bis 4 Jahre
Karenzphase: 2 Jahre
Tilgungsphase: höchstens 10 Jahre
Voraussetzungen: Die erforderlichen Bedingungen der Förderung entnehmen Sie der angegebenen Webseite.
Unterlagen: Den Antrag stellen Sie online bei Ihrem zuständigen Förderamt. Bei diesem können Sie sich auch vor Ort beraten lassen. Die Abwicklung des bewilligten Kredites übernimmt dann die KfW.
Hinweise:
Hier können Sie den Kredit beantragen.