Barbara Wengeler Stiftung - Promotionsstipendien

Die Barbara Wengler Stiftung fördert gezielt wissenschaftlichen Nachwuchs.

Wer fördert: Die Barbara Wengler Stiftung ist eine Öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts.<br> Die Ziele der Stiftung ergeben sich aus ihrer Satzung. Diese bestimmt: Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist es, den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Forschung auf den Gebieten der Vernetzung und des Austauschs zwischen Philosophie und Neurowissenschaften, insbesondere Neurologie, Neurophysiologie, Neuropsychologie und Neuropsychiatrie zu fördern. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Promotionsstipendien, Förderung einzelner Forschungsprojekte und Auslandsstudienaufenthalte, sowie durch Druckkostenzuschüsse.

Ansprechpartner

Barbara-Wengeler-Stiftung
Prof. Dr. Thomas Metzinger
Nussbaumstrasse 7
80336 München
E-Mail: metzinger@uni-mainz.de
Webseite: https://barbara-wengeler-stiftung.de/

Wer wird gefördert: Nach ihrer Satzung verwirklicht die Barbara-Wengeler-Stiftung den Stiftungszweck, nämlich “den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Forschung auf den Gebieten der Vernetzung und des Austauschs zwischen Philosophie und den Neurowissenschaften, insbesondere Neurologie, Neurophysiologie, Neuropsychologie und Neuropsychiatrie, zu fördern”, insbesondere durch die Unterstützung von Doktoranden. Die Barbara-Wengeler-Stiftung hat ihre Arbeit im August 2005 aufgenommen. Die Unterstützung von Doktoranden durch Verleihung von Promotionsstipendien ist ein Hauptanliegen der Stiftung. Diese Stipendien dienen der Förderung besonders qualifizierter Doktoranden, die ein anspruchsvolles Dissertationsvorhaben bearbeiten oder bearbeiten wollen, das einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag im oben genannten Bereich erwarten lässt. Die Stiftung bittet Hochschullehrer ausdrücklich, ihre besten Doktoranden für die Promotionsförderung vorzuschlagen.

Förderhöhe: Die Förderung dreht sich um:

•ein Stipendium von derzeit 1.000,-- Euro pro Monat

•eine Forschungskostenpauschale von 100,-- Euro pro Monat

Förderdauer: Die Regelförderungsdauer beträgt zwei Jahre. Soweit es zur Sicherung des Förderungserfolgs oder der Qualität der wissenschaftlichen Arbeit notwendig ist, kann sie höchstens zweimal um je maximal sechs Monate verlängert werden, keinesfalls jedoch über drei Jahre hinaus (Höchstförderungsdauer).

Voraussetzungen: Formale Voraussetzungen für die Bewerbung

•ein zügig durchgeführtes Studium
•Höchstalter von 30 Jahren am Ende der Förderung
•ein weit überdurchschnittlicher Studienabschluss, der nicht länger als ein Jahr zurückliegt
•ein wissenschaftlich anspruchsvolles Dissertationsprojekt, das innerhalb von maximal drei Jahren abgeschlossen werden kann
•die Zulassung zur Promotion an einer deutschen Universität
•Einreichung der Dissertation an einer deutschen Universität
•Bei anderweitiger finanzieller Absicherung der Promotion (z.B. Arbeitsverhältnis oder Doktorandenstipendium einer anderen Institution) ist eine Förderung durch die Barbara-Wengeler-Stiftung nicht möglich.

Unterlagen: Jede/r Bewerber/-in möge folgende Unterlagen elektronisch sowie in schriftlicher Ausführung einreichen:

•einen ausformulierten Lebenslauf mit zusätzlicher tabellarischer Übersicht

•ein Exposé des Dissertationsvorhabens mit Angaben zum Stand der Forschung und der einschlägigen Literatur, zu den eigenen Vorarbeiten, zur Methode und zum geplanten zeitlichen Ablauf

•ein Gutachten eines zweiten Hochschullehrers (Professor) aus den im Stiftungszweck genannten Fachgebieten

•eine Kopie des Studienabschlusszeugnisses

•ein Resümee der schriftlichen Examensarbeit (soweit eine solche angefertigt wurde) auf zwei bis drei Seiten.

Hinweise:

Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch die Mitglieder des Stiftungsvorstands, der in Einzelfällen externe Gutachter hinzuziehen kann. Mindestens ein Mitglied des Stiftungsvorstands oder gegebenenfalls ein externer Gutachter führt darüber hinaus ein Auswahlgespräch und äußert sich vor allem zur Persönlichkeit des Bewerbers.

Mit den ausgewählten Bewerber/-innen schließt die Stiftung anschließend einen schriftlichen Förderungsvertrag, der insbesondere vorsieht: • die Verpflichtung des Stipendiaten, nach 9, 12 und 18 Monaten einen schriftlichen Zwischenbericht über den Stand der Arbeit abzuliefern, •  das Recht der Stiftung, die Förderung aus billigem Ermessen vorzeitig zu beenden, wenn der/die Stipendiat/-in nicht nachvollziehbar bewiesen hat, dass er/sie das Dissertationsvorhaben erfolgreich abschließen wird.

Weitere Hinweise finden Sie Hier.