Barbara Wengeler Stiftung - Druckkostenzuschüsse

Die Barbara Wengler Stiftung fördert gezielt wissenschaftlichen Nachwuchs.

Wer fördert: Die Barbara Wengler Stiftung ist eine Öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Ziele der Stiftung ergeben sich aus ihrer Satzung. Diese bestimmt: Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist es, den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Forschung auf den Gebieten der Vernetzung und des Austauschs zwischen Philosophie und Neurowissenschaften, insbesondere Neurologie, Neurophysiologie, Neuropsychologie und Neuropsychiatrie zu fördern. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Promotionsstipendien, Förderung einzelner Forschungsprojekte und Auslandsstudienaufenthalte, sowie durch Druckkostenzuschüsse.

Ansprechpartner

Barbara-Wengeler-Stiftung
Prof. Dr. Thomas Metzinger
Nussbaumstrasse 7
80336 München
E-Mail: metzinger@uni-mainz.de
Webseite: https://barbara-wengeler-stiftung.de/

Wer wird gefördert: wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Forschung auf den Gebieten der Vernetzung und des Austauschs zwischen Philosophie einerseits und den Neurowissenschaften und/oder der Kognitionswissenschaft und/oder der Künstlichen Intelligenz andererseits

Wie wird gefördert: Zuschuss

Was wird gefördert: Veröffentlichung von Dissertationen und Habilitationsschriften oder sonstigen Publikationen auf den genannten Gebieten durch Drucklegung in herkömmlicher Weise und/oder digitale Medien (z.B. CD-Rom, DVD, Open Access)

Förderhöhe: Der Druckkostenzuschuss bezieht sich auf den Druck wissenschaftlicher Arbeiten.

Unterlagen: Bei einem Antrag auf Förderung ist eine Druckversion der Arbeit vorzulegen.
Bei Dissertationen und Habilitationsschriften sind vollständige Gutachten aus dem Verfahren einzureichen.

Die Stiftung prüft die voraussichtlich entstehenden Kosten und kann dem/der Bewerber/-in nach Anforderung pauschal einen angemessenen Betrag zur Verfügung stellen.

Bei Erscheinen ist dem Stiftungsvorstand pro Mitglied ein Belegexemplar und im Rahmen der Verwendungsprüfung die Schlussabrechnung vorzulegen.
In der Publikation ist in geeigneter Form (z. B. durch eine Danksagung im Vorwort) auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen.

Hinweise:

Weitere Hinweise zur Stiftung und der Beantragung finden Sie auf der Homepage