Aktion Mensch - Förderung

Die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, Kindern und Jugendlichen zu verbessern ist das grundlegende Ziel der Aktion Mensch. Mit ihrem vielfältigen Förderspektrum unterstützt die Aktion Mensch freie gemeinnützige Organisationen und ihre Arbeit, damit alle Menschen ein möglichst eigenständiges Leben führen können.
Die Aktion Mensch fördert monatlich bis zu 1.000 Projekte der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe.

In diesem Rahmen unterstützen wir kleine, mittlere und große Projekte, die sich für Inklusion einsetzen. Dafür bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Förderprogrammen mit unterschiedlichen Konditionen. Diese variieren in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung, sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel, also der Geldsumme, die sie vor Projektstart eigenständig aufbringen müssen. 

Wer fördert: Aktion Mensch e.V.

Ansprechpartner

Aktion Mensch e.V.
Bereich Förderung
Heinemannstraße 36
53175 Bonn
Telefon: 0228 - 20 92 5555
Telefax: 0228 - 20 92 – 5130
E-Mail: foerderung@aktion-mensch.de
Webseite: https://www.aktion-mensch.de

Wer wird gefördert: Die Aktion Mensch möchte mit ihrer Förderung eine möglichst breite Wirkung erzielen und viele Menschen gleichzeitig erreichen. Der Weg dorthin führt über freie gemeinnützige Träger, die sich in der sozialen Arbeit engagieren.

Wie wird gefördert: Finanzierung von Projekten

Was wird gefördert: Mit den Förderprogrammen unterstützt Aktion Mensch e.V. Vorhaben in folgenden Lebensbereichen:
- Arbeit, um den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
- Wohnen, um gemeindeintegrierte Wohnmöglichkeiten zu schaffen und weiter zu entwickeln.
- Bildung und Persönlichkeitsstärkung, um Teilhabechancen zu erhöhen.
- Freizeit, um Begegnung und Dialog zu ermöglichen.
- Barrierefreiheit und Mobilität, um bauliche, digitale und kommunikative Zugänglichkeit herzustellen.

Förderhöhe: Die Aktion Mensch hat bestimmte Förderhöchstbeträge als auch prozentuale Förderquoten festgelegt. Diese sind je nach Förderspektrum unterschiedlich gestaltet und in den Richtlinien und Merkblättern nachzulesen.

Voraussetzungen: Gute Chancen auf eine Förderung durch die Aktion Mensch haben Antragsteller/-innen,
- wenn sie eine freie gemeinnützige Organisation oder Einrichtung der Behindertenhilfe, der Behindertenselbsthilfe, der Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten oder der Kinder- und Jugendhilfe sind (z. B. e.V., Stiftung, gemeinnützige GmbH),
- wenn sie dem Antrag ein überzeugendes inhaltliches Konzept zugrunde legen, mit dem sie die Wirksamkeit und Bedeutung des Vorhabens darstellen,
- wenn sie die erforderlichen Eigenmittel in das Vorhaben einbringen,
- wenn sie ausführlich darstellen, welche Kosten anfallen und wie diese finanziert werden sollen (Kostenplan und Finanzierungsplan),
- wenn das Vorhaben zeitlich befristet ist,
- wenn sie alle Voraussetzungen, wie in den aktuellen Merkblättern und Richtlinien beschrieben, erfüllen.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier.

Die detaillierten Förderrichtlinien zu den Programmen können Sie Hier einsehen.