Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz - Promotionsförderung

Ziel ist die Unterstützung und Förderung durch Vergabe von Stipendien an begabte Promovendinnen und Promovenden durch die Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Wer fördert: Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses - Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Gottlieb-Daimler-Straße, Gebäude 47
67663 Kaiserslautern
Telefon: +49 (0)631 205 2201
Webseite: https://www.stipendienstiftung-rlp.de/

Wer wird gefördert: Die Promotionsförderung richtet sich an zur Promotion eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden, die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und nachweislich zur Promotion angemeldet und zugelassen sind. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen nachweisen können und ihr wissenschaftliches Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.

Wie wird gefördert: Stipendium

Was wird gefördert: Gefördert werden individuelle Forschungsvorhaben mit dem Ziel der Promotion,
- die einen besonderen Erfolg versprechen und einen innovativen Forschungsbeitrag erwarten lassen,
- die schwerpunktmäßig in Rheinland-Pfalz verortet sind und
- von Personen, die ihr Hochschulstudium mit überdurchschnittlichem Erfolg beenden konnten.

Nicht förderfähig sind
- Promotionen von Personen, die für den gleichen Zweck und den gleichen Zeitraum Bezüge erhalten aus anderen öffentlichen Mitteln oder von privaten Einrichtungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
- Vorhaben von Personen, die ihren Abschluss nicht an einer rheinland-pfälzischen Hochschule anstreben.

Förderhöhe: Das Grundstipendium beträgt monatlich 1.000 EUR oder 1.300 EUR als Grundlage zum Lebensunterhalt. Über die Höhe entscheidet des Grundstipendiums entscheidet die Vergabekommission der Hochschule. Hierin ist eine Pauschale von monatlich 100 EUR für Sach- und Reisekosten enthalten.
Zusätzlich zum Grundstipendium wird ein Kinderzuschlag gewährt. Dieser beträgt 150 EUR monatlich bei einem Kind und erhöht sich für jedes weitere Kind um 50 EUR.

Für Unternehmungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Forschungsvorhaben notwendig sind und die die Pauschale für Sach- und Reisekosten übersteigen, können in begründeten Ausnahmefällen zusätzliche Mittel von einmalig maximal 1000 EUR beantragt werden.

Förderdauer: Die Regelförderzeit beträgt zwei Jahre. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt.
Eine Verlängerung des Stipendiums von maximal einem weiteren Jahr auf insgesamt drei Jahre ist möglich, wenn sich das Promotionsvorhaben
- durch Krankheit, eine Behinderung oder andere von der Stipendiatin/dem Stipendiaten nicht zu vertretenden Gründen oder
- durch Schwangerschaft oder Kinderbetreuung durch die Stipendiatin/dem Stipendiaten
verzögert hat.

Unterlagen: Als erforderliche Unterlagen sind neben einem Exposé und einem Zeitplan insbesondere zwei Gutachten von den jeweiligen Betreuern einzureichen.

Antragsfristen: Förderbeginn 01.04 bzw. 01.10. eines jeden Jahres

Hinweise:

 Weitere Informationen unter: https://www.stipendienstiftung-rlp.de/