Deutschlandstipendium der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Zum Sommersemester 2011 ist das Deutschlandstipendium gestartet. Mit diesem Stipendium sollen besonders begabte und leistungsfähige Studierende unterstützt werden.

Neben sehr guten Noten zählen bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums auch soziales oder gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen – etwa die erfolgreiche Überwindung von Hürden in der eigenen Bildungsbiografie. Außerdem werden besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft bzw. Situation oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Wer fördert: Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Ansprechpartner

Johannes Gutenberg-Universität Mainz - Deutschlandstipendium
Förderungsabteilung
Bereich Universitätsförderung und Alumni
Anja Noky
55099 Mainz
Telefon: 06131 39-27460
Telefax: 06131 39-24139
E-Mail: anja.noky@uni-mainz.de

Wer wird gefördert: Bewerben können sich: Studierende im ersten Fachsemester mit einem herausragenden Notendurchschnitt im Abitur bzw. Fachabitur sowie Erstsemester, die auf Grund beruflicher Qualifikation eingeschrieben sind und Studierende ab dem 2. Fachsemester, die bisher während ihres Studiums besonders herausragende Leistungen erzielt haben.

Wie wird gefördert: Stipendium

Was wird gefördert: Förderungsstipendien

Förderhöhe: Stipendiat/-innen erhalten 1 Jahr lang 300 €/ Monat. Das Stipendiengeld wird zur Hälfte durch einen Förderer (Unternehmen, Privatperson, Stiftung) gezahlt und zur Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Über die finanziellen Mittel hinaus, erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit, Kontakte zu den Förderern zu knüpfen.

Förderdauer: Das Stipendium wird für zwei Semester (Bewilligungszeitraum) und längstens für die Dauer der Regelstudienzeit in dem jeweiligen Studiengang bewilligt.

Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.

Voraussetzungen: Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem insbesondere berücksichtigt:
- besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
- außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
- besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund. Die Auszahlung setzt voraus, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat an der JGU immatrikuliert ist.

Unterlagen: Der Bewerbungsantrag mit den entsprechenden Nachweisen ist jeweils zu richten an:
- für Erstsemester: Förderungsabteilung der JGU
- für alle anderen Studierenden: Dekanat des Fachbereiches des 1. Studienfaches

Antragsfristen: Die Förderperiode beginnt jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres und endet am 30.September des darauffolgenden Jahres.

Hinweise:

Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet. Das Deutschland-Stipendium wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende bereits von einer anderen Einrichtung leistungsbezogene Förderung erhält. Ausnahmen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch. Weiterführende Informationen finden Sie Hier.