Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Ungelernte - Förderung der beruflichen Weiterbildung

Die Agentur für Arbeit kann einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen, die bisher keinen beruflichen Abschluss haben und diesen im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses erwerben.

Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst.
 

Wer fördert: Agentur für Arbeit

Ansprechpartner

Agentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz - Saarland
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/8490
Telefax: 0681/849180
E-Mail: rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de
Webseite: http://www.arbeitsagentur.de

Wer wird gefördert: Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden. Den Zuschuss erhält also der Betrieb.

Wie wird gefördert: Die Agenturen für Arbeit unterstützen bei Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen die Lehrgangskosten wie folgt:
- Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, tragen die Agenturen für Arbeit bis zu 75% der Lehrgangskosten. Die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb zu tragen.
- Bei jüngeren Beschäftigten ist eine Förderung möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.

Auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheins kann verzichtet werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer damit einverstanden sind.

Förderhöhe: Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen kann. Die Förderhöhe hängt vom Qualifizierungsbedarf und dem Arbeitsausfall ab.

Voraussetzungen: Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden. Die Maßnahme sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen. Damit Sie Schulungen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Hinweise:

Weitere Hinweise finden Sie Hier.