Barbara Wengeler Stiftung - Unterstützung von Auslandsaufenthalten

Die Barbara Wengler Stiftung fördert gezielt wissenschaftlichen Nachwuchs.

Wer fördert: Die Barbara Wengler Stiftung ist eine Öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Ziele der Stiftung ergeben sich aus ihrer Satzung. Diese bestimmt: Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist es, den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Forschung auf den Gebieten der Vernetzung und des Austauschs zwischen Philosophie und Neurowissenschaften, insbesondere Neurologie, Neurophysiologie, Neuropsychologie und Neuropsychiatrie zu fördern. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Promotionsstipendien, Förderung einzelner Forschungsprojekte und Auslandsstudienaufenthalte, sowie durch Druckkostenzuschüsse.

Ansprechpartner

Barbara-Wengeler-Stiftung
Prof. Dr. Thomas Metzinger
Nussbaumstrasse 7
80336 München
E-Mail: metzinger@uni-mainz.de
Webseite: https://barbara-wengeler-stiftung.de/

Wer wird gefördert: Nach ihrer Satzung verwirklicht die Barbara-Wengeler-Stiftung den Stiftungszweck, nämlich “den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Forschung auf den Gebieten der Vernetzung und des Austauschs zwischen Philosophie und den Neurowissenschaften, insbesondere Neurologie, Neurophysiologie, Neuropsychologie und Neuropsychiatrie, zu fördern”, auch durch die finanzielle Förderung von Auslandsaufenthalten.

Wie wird gefördert: Finanzielle Unterstützung von Auslandsaufenthalten

Voraussetzungen: Formale Voraussetzungen für die Bewerbung:
•ein zügig durchgeführtes Studium
•Höchstalter von 30 Jahren am Ende der Förderung
•ein weit überdurchschnittlicher Studienabschluss, der nicht länger als ein Jahr zurückliegt

Unterlagen:

- ausformulierter Lebenslauf mit zusätzlicher tabellarischer Übersicht

- ein Exposé des mit dem Auslandsaufenthalt verfolgten Vorhabens mit Angaben zum geplanten zeitlichen Ablauf

- eine Schätzung der zu erwartenden Kosten mit Hinweis auf ihre Finanzierung

- Angaben zur Höhe des von der Stiftung erwarteten Förderbeitrags

- die Stellungnahme eines Professors aus den im Stiftungszweck genannten Fachgebieten

- eine Kopie des Studienabschlusszeugnisses

- ein Resümee der schriftlichen Examensarbeit (soweit eine solche angefertigt wurde) auf zwei bis drei Seiten.

Hinweise:

Nach Abschluss der Förderung erwartet die Stiftung einen Schlussbericht.

Sofern die/der Geförderte die Ergebnisse ihres/seines Auslandsaufenthalts in eine wissenschaftliche Publikation einfließen lässt, erbittet die Stiftung einen geeigneten Hinweis auf die Förderung (z.B. durch eine Danksagung im Vorwort) und ein Belegexemplar pro Vorstandsmitglied.

Weitere Hinweise zur Stiftung finden Sie auf der Homepage