Bundesstiftung Aufarbeitung - Stipendienprogramm

Die Bundesstiftung Aufarbeitung vergibt jährlich bis zu acht Stipendien an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die sich in ihrer Dissertation mit der Geschichte der kommunistischen Diktatur in der DDR sowie mit der deutschen und europäischen Teilungsgeschichte auseinandersetzen.

Ansprechpartner

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Kronenstraße 5
10117 Berlin
Telefon: 030-31 98 95-0
E-Mail: buero@bundesstiftung-aufarbeitung.de
Webseite: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de

Weiterführende Hinweise finden Sie auf der Homepage unter www.bundesstiftung-aufarbeitung.de.

Was wird gefördert: Promotionsvorhaben, die sich den Ursachen oder den Folgen der Diktatur in SBZ und DDR widmen. Ausdrücklich begrüßt werden Vorhaben, die die Zeit der Teilung in gesamtdeutscher Perspektive ausleuchten oder die ostdeutsche Nachkriegsentwicklung in der europäischen Geschichte und dabei insbesondere in der Geschichte des Ostblocks verorten. Unterstützt werden können auch Dissertationen zur Geschichte des deutschen oder internationalen Kommunismus, die zum Beispiel einen Bogen von den 1920er Jahren bis in die Nachkriegszeit schlagen und die dazu geeignet sind, politische, institutionelle und/oder biographische Kontinuitätslinien aufzuzeigen. Wir wollen angehende Doktoranden dazu anregen, sich verstärkt mit den Folgen der Diktaturen in SBZ und DDR sowie in Ostmitteleuropa zu befassen und dabei die Transformationsgeschichte in den Blick zu nehmen. Stipendiaten könnten auch die Zäsur von 1989/90 in ihren Forschungen überschreiten und die späten 1980er-Jahre zum Ausgangspunkt ihrer Fragen an die Entwicklung seit 1990 nehmen.

Förderhöhe: Die Höhe der Stipendiensätze und Zuschläge richtet sich nach den Fördersätzen der dem Bundesministerium für Bildung und Forschung angeschlossenen Förderwerke (derzeit 1.350,- Euro monatlich für Promovierende). Stipendien werden für maximal drei Jahre vergeben. Sie werden zunächst für ein Jahr bewilligt und können jedoch durch einen formlosen Antrag und Vorlage eines Arbeitsberichts zwei Mal verlängert werden.

Unterlagen:

  1. Exposé des Forschungsvorhabens (max. 27.500 Zeichen inkl. Leerzeichen, inkl. Fußnoten), dieses soll enthalten:
  • Titel und Thema der angestrebten Dissertation
  • Zusammenfassung des Forschungsvorhabens (2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen; maximal +/- 200 Zeichen)
  • Forschungsstand zum Thema
  • Forschungskonzeption, Forschungsfrage und ggf. eigene Vorarbeiten für das beantragte Vorhaben
  • Untersuchungsmethode(n) sowie Quellengrundlage(n)
  • vorläufige Gliederung der Arbeit
  • Arbeitsprogramm bzw. Zeitplan
  • falls Sie im Rahmen Ihres Forschungsvorhabens Einsicht in Stasi-Unterlagen nehmen müssen, die Kopie der Eingangsbestätigung Ihres Antrages auf Akteneinsicht bei der  Bundeszentrale für die Stasiakten
  1. die Annahme als Doktorand/in an einer Hochschule oder die schriftliche Zusicherung eines promotionsberechtigten Hochschullehrers/einer promotionsberechtigten Hochschullehrerin (Hochschulbestätigung), dass diese/r Ihr Promotionsvorhaben betreuen wird und keine Hürden für die Annahme als Doktorand/in seitens der Fakultät zu erwarten sind.
  2. ein Gutachten des Betreuers/der Betreuerin zur angestrebten Dissertation. Dieses Gutachten ist den Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag beizufügen.
  3. Lebenslauf und Passbild
  4. Zeugniskopien (Master, Bachelor, Diplom, Magister, Abitur)
  5. Gutachten zur Magister-, Master- oder Diplomarbeit
  6. Ein formloses und von Ihnen unterschriebenes Antragsschreiben

Es werden ausschließlich Anträge, die fristgerecht und vollständig eingegangen sind berücksichtigt. Die Anträge müssen bis zur jeweiligen Antragsfrist vorliegen. Ein Poststempel als Nachweis genügt nicht.

Der Antrag ist in einfacher Ausführung im Original (ungeklammert, nicht getackert oder gelocht sowie ohne Mappen und Hüllen) postalisch als auch per E-Mail an foerderung@bundesstiftung-aufarbeitung.de einzureichen. Unvollständig und/oder verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eine ausschließliche Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.

Antragsfristen: Bewerbungen für ein Stipendium können bis zum 15. Januar und zum 15. Juli eines jeden Jahres eingereicht werden. Über die Vergabe wird in aller Regel innerhalb von drei Monaten nach Antragsschluss entschieden. Das Stipendium sollte nach der Vergabe möglichst zeitnah, spätestens jedoch innerhalb eines halben Jahres aufgenommen werden.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie hier.